Urteil des Sozialgerichts Marburg

Kind mit stark schwankenden Blutzuckerwerten hat Anspruch auf durchgehende Betreuung in der Kita

Sozialrichter billigen Kind mit häufig auftretenden Hypoglykämien sechs Stunden Betreuungsaufwand pro Tag zu.

Veröffentlicht:

Marburg. Kinder mit Typ-1-Diabetes und stark schwankenden Blutzuckerwerten können Anspruch auf eine durchgehende Betreuung in der Kita als „außerklinische Intensivpflege“ haben. Das hat das Sozialgericht Marburg in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Eilbeschluss entschieden.

Der klagende Junge war im Kindergarten zunächst mit zweimaliger „Unterstützung beim Diabetesmanagement“ pro Tag von der Krankenkasse versorgt worden. Wegen gehäuft auftretender Hypoglykämien verordnete sein Arzt dann eine außerklinische Intensivpflege mit einem Umfang von sechs Stunden täglich. Den entsprechenden Antrag lehnte die Kasse ab. Der Junge sei ja bereits versorgt.

Doch die täglich zweimalige Unterstützung reicht nicht aus, und dem Jungen steht jedenfalls vorläufig bis zur Entscheidung im Hauptverfahren die Intensivpflege zu, entschied nun das Sozialgericht Marburg. Der Junge habe stark schwankende Blutzuckerwerte. Nur durch die ständige Anwesenheit von geschultem medizinischem Personal ließen sich täglich drohende lebensgefährliche Über- und Unterzuckerungen vermeiden. (mwo)

Sozialgericht Marburg, Az.: S 14 KR 5/24 ER

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