Sachsen-Anhalt

Klinik-Planung liegt bis 2018 auf Eis

Für fast zwei Jahre wird es in Sachsen-Anhalt keine strukturellen Veränderungen in der Kliniklandschaft geben. Dann soll das neue Krankenhausgesetz kommen.

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MAGDEBURG. Bis 2018 soll das Krankenhausgesetz in Sachsen-Anhalt novelliert sein. Das Land setzt auf Schwerpunktbildung und Kooperation.

Bis das neue Gesetz steht, sollen auch bereits vorliegende Anträge von Krankenhäusern, zum Beispiel auf Erweiterungen auf Eis gelegt werden. Das hat das Landeskabinett Mitte Oktober beschlossen. "Wir wollen in zukunftsfeste Strukturen investieren", begründete Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) diesen Schritt.

In Sachsen-Anhalt stellen derzeit 48 Krankenhäuser die Versorgung sicher. Schließungen seien nicht vorgesehen, wohl aber eine qualitäts- und leistungsbasierte Planung. Nicht jedes?Haus müsse nach Ansicht der Ministerin jede Leistung vorhalten. "Dagegen könnten festgeschriebene Qualitätskriterien, die auch an die Zahl der Leistungen gekoppelt sind, die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen forcieren." Rechtssicherheit könnten Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen zwischen dem jeweiligen Krankenhausträger und den Krankenkassen schaffen. Das Land wolle zunächst bundesgesetzliche Regelungen abwarten, die gegenwärtig erarbeitet werden und auch für Sachsen-Anhalts Krankenhausplanung maßgeblich sein werden.

Die Landesverbände der Krankenkassen bekräftigten ihre Bereitschaft, sich aktiv in den Novellierungsprozess einzubringen. (zie)

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