Häusliche Krankenpflege

Klinikärzte dürfen bald fünf Tage verordnen

Von drei auf fünf Tage verlängert - Klinikärzte bekommen mehr zeitlichen Spielraum bei der Entlassverordnung.

Veröffentlicht:

BERLIN. Krankenhausärzte können bald für fünf Arbeitstage häusliche Krankenpflege verordnen. Das berichtet die KBV.

Der Grund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) habe die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie entsprechend angepasst. Die Neuerung kommt insbesondere den Patienten zugute, die dadurch mehr Zeit erhalten, sich eine Folgeverordnung vom Vertragsarzt ausstellen zu lassen.

Denn bislang dürfen Klinikärzte häusliche Krankenpflege, wenn sie diese nach der Entlassung eines Patienten für notwendig halten, nur für drei Werktage verordnen. Das kann vor allem bei Entlassungen vorm Wochenende zu knapp bemessen sein.

Die KBV nennt das Beispiel "Entlassung am Freitag". Die häusliche Krankenpflege, die der Klinikarzt verordnet würde dann gerade einmal bis Dienstag gelten.

Die Neuregelung sieht dabei nicht nur vor, dass die Verordnung fünf Tage umfasst. Aus den drei Werktagen (Montag bis Samstag) sind nun auch fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) geworden - gesetzliche Feiertage sind davon ausgenommen.

Den Vorteil dieser neuen Regelung erklärt die KBV wiederum an einem Beispiel: Wird der Patient ebenfalls am Freitag entlassen, kann der Klinikarzt ihm künftig für fünf Arbeitstage eine Verordnung ausstellen - also bis zum folgenden Freitag.

Nicht mitgezählt, so die KBV, aber ebenfalls abgedeckt seien Wochenende, Entlasstag und Feiertage. Allerdings: Noch ist der neue Beschluss nicht in Kraft, dafür muss auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gewartet werden. (reh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Bronchoflex Tubus ist ein flexibles Instrument

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen

Im Schnitt kamen Vertragsarztpraxen im dritten Quartal 2023 auf 60.168 Euro Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit.

© PhotographyByMK / stock.adobe.com

Honorarbericht der KBV

Praxen erzielten im dritten Quartal 2023 mehr Umsatz