Zurich zieht sich zurück
Kliniken droht Versicherungslücke
Der Versicherer Zurich ist aus dem Kliniksegment ausgestiegen und reißt eine riesige Deckungslücke auf.
Veröffentlicht:KÖLN. Deutschlands Krankenhäuser stehen vor großen Problemen, Versicherungsschutz für 2013 zu bekommen. Der Versicherer Zurich, bislang einer der größten Anbieter, hat sich nach hohen Schäden komplett aus dem Segment zurückgezogen.
200 Akutkrankenhäuser und 13 Unikliniken standen oder stehen für 2013 ohne Versicherungsschutz da. Auch andere Anbieter sind wählerischer geworden. Ein Grund ist das neue Patientenrechtegesetz, das 2013 in Kraft tritt.
Es legt jetzt gesetzlich fest, wann der Arzt in Haftpflichtfällen die Beweislast trägt. Die Versicherer fürchten, dass dies zu mehr Schäden führt.
Drei Alternativen
Im Markt sind vor allem noch Allianz, Ergo, R+V sowie die Versicherungskammer Bayern. "Im Bestand sehen wir Preiserhöhungen von 25 Prozent bis 50 Prozent", sagte Michael Petry, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Ecclesia.
"Kliniken, die bislang bei der Zurich waren, müssen mit 100 Prozent rechnen."
Der Hannoveraner Versicherer HDI-Gerling Industrie, der zum Talanx-Konzern gehört, nutzt die Gunst der Stunde. Eigentlich ist der Versicherer in dem Feld gar nicht tätig.
Jetzt bietet er Deckung für große Risiken an und setzt darauf, dass er wegen der schwierigen Lage der Kundschaft neue Regeln einführen kann.
"Wir bieten Deckungen für Schäden oberhalb von 5 Millionen Euro, in Einzelfällen auch 2 Millionen Euro", sagte Unternehmenschef Christian Hinsch.
Für das darunter liegende Risiko muss sich die Klinik eine andere Versicherung besorgen. Damit will HDI-Gerling verhindern, in die Regulierung vieler kleiner Schäden gezogen zu werden.
Schadensereignisprinzip üblich
Weil die Krankenhäuser dringend mehr Versicherungskapazität benötigen, hofft HDI-Gerling, neue Prinzipien im Markt einführen zu können.
"Wir versichern auf Basis des Anspruchserhebungsprinzips", sagte Hinsch. Bislang ist in Deutschland das Schadensereignisprinzip üblich.
Der Unterschied: Wenn eine Klinik heute, 20 Jahre nach der Geburt, von einem Behinderten wegen eines Fehlers bei der Geburtshilfe verklagt wird, zahlt beim Anspruchserhebungsprinzip der Versicherer, der heute die Deckung gewährt.
Bei der bislang vorherrschenden Ausrichtung auf das Schadenereignis zahlt der Versicherer, der vor 20 Jahren die Klinik versichert hatte. Vor solchen unangenehmen Altlasten will sich HDI-Gerling schützen.
Makler Petry fürchtet Deckungslücken für die Krankenhäuser durch das neue Prinzip. Aber HDI-Gerling könnte dennoch Erfolg haben, weil der Bedarf so groß ist.