Wettbewerbszentrale

Kliniken dürfen keine Kreditkartengebühren verlangen

Seit letztem Jahr sind zusätzliche Entgelte für die Zahlung per Kreditkarte verboten. Das bekam ein Krankenhaus zu spüren, wie die Wettbewerbszentrale berichtet.

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Bezahlen per Kreditkarte? Eine bayerische Klinik wollte dafür horrende Gebühren verlangen.

Bezahlen per Kreditkarte? Eine bayerische Klinik wollte dafür horrende Gebühren verlangen.

© Peter Atkins / Fotolia

Bad Homburg. Die Wettbewerbszentrale sieht in Einzelfällen noch Nachbesserungsbedarf beim Schutz von Verbrauchern vor zusätzlichen Entgelten beim Bezahlen, bilanzierte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Teilweise müsse aber „noch nachjustiert werden“, so wie der Fall einer Klinik zeigt.

Die auffälligste Beschwerde, die 2019 bei der Wettbewerbszentrale einging: 250 Euro – und damit zehn Prozent der Rechnungssumme von 2500 Euro – verlangte ein bayerisches Krankenhaus als Gebühr, weil der Patient für seinen Krankenhausaufenthalt per Kreditkarte bezahlen wollte. Nach Intervention der Wettbewerbszentrale verpflichtete sich die Klinik den Angaben zufolge per Unterlassungserklärung dazu, in Zukunft auf die Erhebung solcher zusätzlichen Entgelte zu verzichten.

Gänge Zahlungsmöglichkeiten kostenlos

Der Gesetzgeber hatte einer gängigen Praxis einen Riegel vorgeschoben: Seit dem 13. Januar 2018 ist es Händlern online wie an der Ladenkasse untersagt, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten Aufschläge zu verlangen (§ 270a BGB). Diese waren zuvor oft Usus, insbesondere im Internet. (dpa)
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