Streit um Geriatrie

Kliniken wollen behandeln dürfen

Ein Schiedsspruch schränkt die ambulante Klinikbehandlung älterer Patienten ein. Die DKG reagiert empört.

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BERLIN. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fürchtet in der ambulanten Versorgung von geriatrischen Patienten ins Hintertreffen zu geraten.

"Wir appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, eine ambulante Behandlung von geriatrischen Patienten im Krankenhaus direkt aus dem Gesetz heraus zu ermöglichen", sagt DKG-Geschäftsführer Dr. Bernd Metzinger.

Hintergrund ist eine Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamtes, in dem neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem GKV-Spitzenverband auch die DKG vertreten ist.

Darin war die ambulante Versorgung von schwer kranken, geriatrischen Patienten für Kliniken eingeschränkt worden.

Krankenhäuser sollen demnach ausschließlich die Behandlungskonzepte für diese Patientengruppe erstellen dürfen, während deren Behandlung aber den niedergelassenen Ärzten vorbehalten bleibt.

"Unverständlich und nahezu unerträglich"

"Es ist unverständlich und nahezu unerträglich, wie KBV und GKV-Spitzenverband die qualifizierte ambulante Versorgung für ältere Patienten mit Diagnosen wie Bewegungsstörungen, Altersschwindel, Demenz oder Inkontinenz systematisch ausbremsen", schreibt die DKG in einer Pressemitteilung.

Der Schiedsspruch ignoriere, dass das BMG erst in der vergangenen Legislaturperiode neue gesetzlichen Regelungen (Paragraf 118a SGB V) geschaffen habe, um den den Kliniken die ambulante Versorgung von geriatrischen Patienten zu ermöglichen.

Jetzt werde die ambulante Behandlung der Betroffenen nicht einmal im Ausnahmefall erlaubt, empört sich die DKG. Metzinger fordert den Gesetzgeber auf, geriatrische Institutsambulanzen automatisch zu ermächtigen und so den Kliniken die ambulante Behandlungen dieser Patienten zu ermöglichen.

Andernfalls drohe eine Versorgungslücke. Denn vielen Hausärzten mangele es am entsprechenden Fachwissen, zudem sei die Zahl der niedergelassenen Geriater gering.

Angesichts der Einschränkung einer ambulanten Klinikbehandlung, sei, so Metzinger, mit einer Zunahme an stationären Einweisungen der betroffenen Patienten zu erwarten. (wer)

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