Elektronische Patientenakte

Knackpunkt Patientenrechte

In Dortmund diskutierten Ärzte, Kassen-Experten und Politik über regulatorische Herausforderungen der elektronischen Patientenakte. Besonders neuralgischer Punkt, weil weiterhin ungeklärt: Welche Rechte räumt man den Patienten ein?

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Wo die Reise in Sachen elektronische Patientenakte hingeht, ist noch nicht abzusehen.

Wo die Reise in Sachen elektronische Patientenakte hingeht, ist noch nicht abzusehen.

© D3Damon / iStock / Thinkstock

DORTMUND. Kurativ tätige Ärzte sollten aktiv an der Gestaltung und Auswertung der Tests für die elektronische Patientenakte (ePA) beteiligt werden, fordert der "Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen". Nur so lasse sich gewährleisten, dass die Wünsche der Ärzteschaft berücksichtigt werden, erklärte die Beiratsvorsitzende Dr. Christiane Groß anlässlich des "2. Deutschen Interoperabilitätstages" in Dortmund.

Beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur sollten Tests der einzelnen Anwendungen schließlich dafür sorgen, dass sie praktikabel sind und Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken und Apotheker sie auch nutzen können. Groß: "Wir dürfen nicht wieder das Gefühl haben, dass uns etwas übergestülpt wird". An künftigen Tests müssten Ärzte in statistisch relevanter Anzahl teilnehmen. Wichtig sei auch die Arbeit mit offenen und herstellerunabhängigen Schnittstellen.

Notfalldaten: Ganz oder gar nicht

Die ePA muss nach den Vorstellungen des Beirats so gestaltet werden, dass sie die Qualität der ärztlichen Versorgung verbessert und den Ärzten Behandlungszeit spart. Wichtig sei die Freiwilligkeit der Anwendung, betonte Groß. Der Patient müsse das Recht haben, Informationen zu verdecken. "Es muss dann aber dokumentiert werden, dass da eine Lücke ist." Eine Ausnahme sieht sie beim Notfalldatensatz. Wenn dort der Patient nicht alle relevanten Daten aufgenommen sehen will, solle der Arzt ihn gar nicht erst anlegen. "Der Notfalldatensatz soll entweder alles enthalten oder gar nichts."

Grundsätzlich müssten die Ärzte von technologieabhängigen Risiken freigestellt werden, betonte die Ärztin. "Wir brauchen eine elektronische Signatur und einen Zeitstempel." Aus Sicht der Ärzteschaft soll die E-Akte nur mit dem Zwei-Schlüssel-Prinzip zu öffnen sein, also vom Patienten nur in Anwesenheit des Arztes. Die Daten aus der Akte müssten aber in das vom Patienten in Eigenregie geführte elektronische Patientenfach übernommen werden können. "Deshalb brauchen wir die gleiche Struktur von Patientenakte und Patientenfach".

"Wir müssen sicherstellen, dass die Konsistenz der Daten zwischen beiden Aufbewahrungsmöglichkeiten gewährleistet ist", bestätigte der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, der in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied des Gesundheitsausschusses war. Man werde prüfen müssen, ob die Trennung von Patientenakte und Patientenfach die richtige Entscheidung war.

Nach Ansicht Heidenbluts sind die Patientenrechte präzise zu definieren: Würden ihnen in Sachen Datenspeicherung in der Akte zuviele Rechte eingeräumt, könne das Ziele wie die Arzneimitteltherapie-Sicherheit gefährden. Erhalten sie zu wenig Handlungsspielraum, bestehe die Gefahr, dass nur wenige Versicherte die E-Akte nutzen – aus Angst, dass zu viel über sie bekannt wird.

Die Techniker Krankenkasse (TK) arbeitet mit ihrer elektronischen Gesundheitsakte an einer ausschließlich vom Versicherten geführten Akte. "Sie dient dazu, dass der Versicherte Transparenz über seine Gesundheitsdaten bekommt, und er die Daten auch nutzen kann", erläuterte Klaus Rupp, Leiter des TK-Fachbereichs Versorgungsmanagement.

TK-Akte soll 2018 marktreif sein

Die Gesundheitsakte der TK sei keine Patientenakte, sondern eine offene Gesundheitsplattform. Die beiden Systeme könnten sich ergänzen, wenn die Anforderungen erst einmal definiert sind. Rupp: "Über die elektronische Gesundheitsakte erhält der Versicherte die Möglichkeit, auf seine Daten zuzugreifen, auch auf die elektronische Patientenakte."

Die TK kooperiert bei dem Vorhaben mit IBM. Die Daten werden ausschließlich auf sicheren Servern in Deutschland liegen, betonte er. Weder IBM noch die Kasse selbst hätten Zugriff auf die Daten. "Die erste marktreife Version" der Gesundheitsakte, kündigte Rupp an, "soll 2018 an den Start gehen".

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