KVWL
Knapp 60 Beschwerden wegen Fehlverhaltens
Vor allem bei Kooperationen haben Vertragsärzte in Westfalen-Lippe Grenzen des Erlaubten überschritten. Doch nicht sehr häufig.
DORTMUND. Insgesamt 17 Mal hat die Staatsanwaltschaft in den Jahren 2012 und 2013 aufgrund einer Meldung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Ermittlungen gegen Ärzte aufgenommen.
Das sagte der KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden auf der Vertreterversammlung in Dortmund.
In dem Zeitraum waren insgesamt 56 Vorgänge bei der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der KVWL eingegangen.
Hinzu kamen sechs Vorgänge aus 2010 und 2011. Die Stelle nach Paragraf 81a Sozialgesetzbuch V wird nur dann tätig, wenn kein anderer Bereich der KVWL zuständig ist.
Die Überprüfung der Plausibilität von Abrechnungen ist beispielsweise nicht ihre Aufgabe, wie Dryden erläuterte.
Die 56 Fälle beruhten nach seinen Angaben überwiegend auf anonymen Eingaben sowie Hinweisen aus der KVWL und von Krankenkassen.
"Den neuen Vorgängen lagen schwerpunktmäßig der Vorwurf der unzulässigen Kooperation im Sinne des Paragrafen 128 Sozialgesetzbuch V mit 25 Fällen und der Vorwurf der Falschabrechnung beziehungsweise des Abrechnungsbetruges mit 23 Fällen zugrunde", sagte der KVWL-Chef.
Die Einrichtung zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist beim Geschäftsbereich Recht der KVWL angesiedelt, organisatorisch selbstständig und mit einer halben Stelle besetzt.
Stellungnahmen von Ärzten werden eingeholt
Der zuständige Mitarbeiter geht den Vorwürfen nach, indem er Stellungnahmen von den betroffenen Ärzten einholt sowie die Daten zur Abrechnung oder der Arznei-, Heil- oder Hilfsmittelverordnungen der Krankenkassen auswertet.
Außerdem führt er Gespräche mit den beschuldigten Ärzten unter Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Kollegen.
Im Berichtszeitraum 2012/2013 hat der Mitarbeiter auf diese Weise 29 Vorgänge abgeschlossen. In zwölf Fällen haben sich die Vorwürfe nicht bestätigt, die Verfahren wurden als erledigt abgeschlossen. In 17 Fällen stellte die KVWL dagegen relevante Pflichtverstöße fest.
Sie führten zu zwölf staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, vier Disziplinarverfahren und neun Honorarrückforderungen. In manchen Fällen leitet die KVWL nach Abschluss der Arbeit der Staatsanwalt eigene Maßnahmen ein.
"Die Honorarrückforderungen wurden dabei im Berichtszeitraum im Umfang von 406.222,02 Euro realisiert", berichtete Dryden.
Ende 2013 waren nach seinen Angaben 33 Fälle offen, die inzwischen aber weitestgehend abgearbeitet sind. (iss)