OLG-Urteil

Kommunen dürfen Kliniken helfen

Kommunen dürfen defizitäre Kliniken unterstützen, wenn diese in die Bedarfsplanung aufgenommen worden sind. Das hat das Oberlandesgericht entschieden.

Veröffentlicht:
Finanzspritzen von Kommunen an defizitäre Kliniken sind zulässig, wenn sie in die Bedarfsplanung aufgenommen wurden. Das hat das OLG entschieden.

Finanzspritzen von Kommunen an defizitäre Kliniken sind zulässig, wenn sie in die Bedarfsplanung aufgenommen wurden. Das hat das OLG entschieden.

© B. Wylezich/fotolia.com

STUTTGART. Kommunen dürfen defizitäre Kliniken unterstützen, wenn diese in die Bedarfsplanung aufgenommen worden sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigt. Es wies damit eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw ab.

Er hatte 2012 Verluste der Kreiskliniken in Höhe von 6,2 Millionen Euro ausgeglichen. Der BDPK sieht hierin eine nach EU-Recht unzulässige Beihilfe. Das OLG stützt sichnun aber auf eine "Freistellungsentscheidung" der EU-Kommissionaus 2005.

Danach unterlägen Kliniken nicht dem Beihilfe-Verbot, wenn sievom jeweiligen Mitgliedsstaat als "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" eingestuft wurden. Das sei hier durch die Bedarfsplanung und das Landeskrankenhausgesetz geschehen.

In erster Instanz hat das Landgericht Tübingen die Hilfeleistung des Landkreises bereits für zulässig und mit dem EU-Recht vereinbar erklärt. (mwo)

Aktenzeichen: 2 U 11/14

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?