OLG-Urteil

Kommunen dürfen Kliniken helfen

Kommunen dürfen defizitäre Kliniken unterstützen, wenn diese in die Bedarfsplanung aufgenommen worden sind. Das hat das Oberlandesgericht entschieden.

Veröffentlicht:
Finanzspritzen von Kommunen an defizitäre Kliniken sind zulässig, wenn sie in die Bedarfsplanung aufgenommen wurden. Das hat das OLG entschieden.

Finanzspritzen von Kommunen an defizitäre Kliniken sind zulässig, wenn sie in die Bedarfsplanung aufgenommen wurden. Das hat das OLG entschieden.

© B. Wylezich/fotolia.com

STUTTGART. Kommunen dürfen defizitäre Kliniken unterstützen, wenn diese in die Bedarfsplanung aufgenommen worden sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigt. Es wies damit eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw ab.

Er hatte 2012 Verluste der Kreiskliniken in Höhe von 6,2 Millionen Euro ausgeglichen. Der BDPK sieht hierin eine nach EU-Recht unzulässige Beihilfe. Das OLG stützt sichnun aber auf eine "Freistellungsentscheidung" der EU-Kommissionaus 2005.

Danach unterlägen Kliniken nicht dem Beihilfe-Verbot, wenn sievom jeweiligen Mitgliedsstaat als "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" eingestuft wurden. Das sei hier durch die Bedarfsplanung und das Landeskrankenhausgesetz geschehen.

In erster Instanz hat das Landgericht Tübingen die Hilfeleistung des Landkreises bereits für zulässig und mit dem EU-Recht vereinbar erklärt. (mwo)

Aktenzeichen: 2 U 11/14

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei eliPfad überprüfen Patienten regelmäßig Vitalwerte mit digitalen Messgeräten. Die Fallmanagerinnen überprüfen die Werte und informieren bei Auffälligkeiten die betreuenden Ärzte.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Innovationsfonds-Projekt

eliPfad: Einbeziehung von Niedergelassenen ist schwierig

Was tun, wenn Patienten „ausflippen“? Ein Qualitätszirkel-Modul gibt Empfehlungen für die Praxis.

© LightFieldStudios / Getty Images / iStock

„Deeskalative Techniken“ entwickeln

KBV stellt Praxen Qualitätszirkel-Modul zu Gewalt zur Verfügung

Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben