Berlin

Kompromiss für Haus der Gesundheit?

Dem traditionsreichen Haus der Gesundheit am Berliner Alexanderplatz steht wahrscheinlich eine radikale Schrumpfkur bevor. Mit Spannung wird die Entscheidung des Zulassungsausschusses von Ärzten und Kassen erwartet.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. Für das traditionsreiche "Haus der Gesundheit" am Berliner Alexanderplatz deutet sich eine Lösung an, die den Forderungen der Anwohner zumindest teilweise entgegenkommt.

Vorgesehen ist nun, dass drei Hausärzte und ein Urologe in der ehemaligen Poliklinik bleiben, während der größte Teil der Praxen nach Marzahn-Hellersdorf umzieht. Darauf haben sich die Sana Gesundheitszentren als jetziger Betreiber der Praxen mit den Alexianern und dem Unfallkrankenhaus Berlin (ukb) verständigt.

Das ukb will die Praxen am neuen Standort in einem eigens dafür errichteten Gesundheitszentrum übernehmen. Die Alexianer wollen die vier Praxen in Mitte weiterbetreiben. "Das macht Sinn, denn dort sind viele ältere Patienten", sagte Alexander Grafe, Geschäftsführer der Alexianer St. Hedwig Kliniken Berlin der "Ärzte Zeitung".

Nach seinen Angaben gibt es einen "allseitigen Konsens" der Klinikgesellschaften zu dieser Lösung. "Natürlich warten jetzt alle auf die Positionierung des Zulassungsausschusses", sagte Grafe.

Der Zulassungsausschuss von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Berlin muss dem Umzug der Praxen nach Marzahn zustimmen. Bei seiner Entscheidung ist er durch einen "Letter of Intent" zur Bedarfsplanung gehalten, Versorgungsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Weil die Anwohner rund um das Haus der Gesundheit massiv protestiert haben, ist der Umzug zum Politikum geworden.

Die Senatsgesundheitsverwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass dem Umzug aus Sicht des "Letter of Intent" nichts entgegen stehe. "Umzüge sollen demnach nur von Bezirken mit höherem Versorgungsgrad in Bezirke mit niedrigerem Versorgungsgrad zugelassen werden.

Dies trifft bei einem Umzug des Hauses der Gesundheit von Mitte nach Marzahn-Hellersdorf für alle betroffenen Arztgruppen zu", so Berlins Sozialstaatssekretär Dirk Gerstle (CDU) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Gesundheitsexperten der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Wolfgang Albers.

Ausschuss will im März entscheiden

Albers verweist in seiner Anfrage auch auf ein Gutachten der Beuth-Hochschule im Auftrag der KV Berlin. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Versorgung rund um das Haus der Gesundheit durch den Umzug verschlechtert würde.

Es betrachtet die Versorgung allerdings nicht auf der Ebene der Bezirke, sondern wesentlich kleinteiliger auf der Planungsraumebene. "Eine derartig kleinräumige Versorgungsplanung ist nicht sinnvoll", sagte Gerstle dazu.

Der Zulassungsausschuss will nach seinen Angaben noch im März in der Angelegenheit entscheiden. In das Gremium von Krankenkassen und Ärzten wurden vor Kurzem von der Vertreterversammlung der KV Berlin neue Ärztevertreter gewählt. Dabei gab es einen Generationenwechsel. Für pensionierte Ärzte sind nun niedergelassene Ärzte nachgerückt.

"Dieses Ergebnis zeigt, dass die Mehrheit der VV-Mitglieder Wert darauf legt, dass der Ausschuss mit vertragsärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen besetzt wird", sagte Dr. Christiane Wessel der "Ärzte Zeitung". Sie verweist auch darauf, dass zwischendurch eine Besetzung der "Ärztebank" im Ausschuss durch weisungsgebundene KV-Mitarbeiter im Gespräch gewesen sei.

Der Ausschuss bearbeite aber "oft schwierige, konfliktträchtige Themen", so Wessel weiter. Deshalb sei es wichtig, dass er nah an den übrigen Gremien der Selbstverwaltung bleibt.

Manche Entscheidungen beschäftigen die Gerichte

In der Tat beschäftigen manche Entscheidungen des Ausschusses die Gerichte. So hatte im Herbst eine Ärztin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einstweiligen Rechtsschutz gegen den Berufungsausschuss beantragt, der dem Zulassungsausschuss übergeordnet ist.

Die Ärztin wollte von Reinickendorf nach Kreuzberg umziehen.

Der Berufungsausschuss hat diesen Umzug nicht genehmigt. Das Landessozialgericht gewährte der Ärztin aus Verfahrensgründen keinen einstweiligen Rechtsschutz. Es sah keine Dringlichkeit. Inzwischen ist der Ärztin der Umzug in einen anderen Bezirk genehmigt worden.

Die Auseinandersetzung um das "Haus der Gesundheit" wurde im Oktober vergangenen Jahres publik. Anwohner protestierten im November gegen den Wegzug der 20 Praxen.

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