Hyaluron-Behandlung
Kosmetikerin muss für vier Jahre in Haft

Außer Ärzten ist in Deutschland nur Heilpraktikern die Fillerbehandlung gestattet.
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Bochum/Frankfurt. Die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT) sieht sich durch ein aktuelles Urteil des Bochumer Landgerichts in ihrer Forderung bestätigt, Fillerbehandlungen ausschließlich approbierten und speziell fortgebildeten Ärzten zu erlauben. Die Gesellschaft fordert zudem eine Verschreibungspflicht für Hyaluronsäurefiller.
Das Bochumer Gericht hatte am Mittwoch eine 29-jährige Kosmetikerin, die auch in sozialen Medien als Influencerin reüssiert, wegen gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft verurteilt; das Urteil ist bereits rechtskräftig (Az.: 10 KLs 12/19).
Die Frau soll in ihrer Wohnung in Bochum sowie bundesweit in Hotelzimmern Nasen oder Lippen aufgespritzt und dabei ohne Desinfektionsmittel oder Handschuhe gearbeitet haben.
Nicht berechtigt, Filler anzuwenden
Als Kosmetikerin ohne Heilpraktikererlaubnis war sie nicht berechtigt, Filler anzuwenden. In laut Anklage 33 Fällen soll es zu schmerzhaften Entzündungen, Blutergüssen und Schwellungen gekommen sein.
Außer Ärzten ist in Deutschland nur Heilpraktikern die Fillerbehandlung gestattet. Regelverstöße „in ominösen Instituten bis hin zu Friseursalons“, so die DGBT, seien allerdings „an der Tagesordnung“. Gegen „schwarze Schafe“ setze man Abmahnungen auf Unterlassung durch.
Der Ärzteverein weist auf ein zweites, gleich gelagertes Verfahren hin, in dem voraussichtlich noch diesen Monat eine Entscheidung ergehen soll: Die 26-jährige Cousine der jetzt verurteilten Kosmetikerin soll ebenfalls ohne Heilpraktikererlaubnis mit Hyaluronsäurefillern hantiert haben.
Sie sei in 34 Fällen wegen Betruges und schwerer Körperverletzung angeklagt, heißt es. Darüber hinaus werde auch ihr Steuerhinterziehung zur Last gelegt. (cw)