IGeL
Kritik an Verzichtserklärungen
Die Verbraucherzentrale NRW moniert die in vielen Praxen angeblich schon am Empfang verlangte Patientenerklärung zu IGeL.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. Angebliche IGeL-Verzichtserklärungen in Praxen niedergelassener Vertragsärzte erzürnen derzeit die Verbraucherzentrale (VZ) NRW.
Wie die VZ NRW mitteilt, schilderten Patienten in jeder fünften Beschwerde im Online-Forum IGeL-Ärger.de der Verbraucherschützer, dass es bereits am Empfang vieler Praxen Usus sei, sich die Zustimmung für oder den Verzicht auf eine Selbstzahlerleistung bereits auf einem Formular ankreuzen und unterschreiben zu lassen.
Mit ihrem Kreuz bei "Nein" sollten Patienten demnach ausdrücklich erklären, dass sie neben der gesetzlichen Kassenleistung keine zusätzliche medizinische Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen und anschließend bezahlen wollten.
Zur Begründung gäben manche Ärzte auf Nachfrage laut VZ NRW an, dass sie sich mit der angekreuzten Ablehnung von IGeL gegen unberechtigte Haftungsansprüche absichern wollten, falls Patienten aufgrund der Nichtinanspruchnahme der medizinischen Zusatzleistung erkranken und Schadensersatzforderungen stellen würden.
"Um kein Gesundheitsrisiko einzugehen, kreuzen viele Patienten die Verzichtserklärung dann nicht an und willigen stattdessen schon im Vorzimmer verunsichert in eine Individuelle Gesundheitsleistung ein, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt die mögliche Erkrankung und die dazugehörige Behandlung noch gar nicht kennen", beschreibt die Verbraucherzentrale NRW den "Effekt dieser indirekten Verkaufsstrategie".
Entscheidung soll nicht im Vorzimmer der Praxis fallen
Zwar trete das Phänomen arztgruppenübergreifend auf. Auffällig sei aber, dass die IGeL-Verzichtserklärung laut Aussagen beim Online-Forum häufig vor Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen von Augenärzten verlangt werde.
Auch einige Gynäkologen legten Patientinnen eine schriftliche Verzichtserklärung bei zusätzlichen kostenpflichtigen Ultraschall-Untersuchungen vor, so die VZ NRW.
Die Entscheidung für oder gegen ein IGeL-Angebot dürfe nicht im Vorzimmer von Arztpraxen getroffen werden, warnen die Verbraucherschützer.
"Patientinnen und Patienten sollten sich in der Arztpraxis von geforderten Unterschriften unter IGeL-Ausschluss-Formularen nicht unter Druck setzen lassen. Solch eine Verzichtserklärung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage."
Bei IGeL-Angeboten handle es sich grundsätzlich um "freiwillige und medizinisch nicht immer notwendige Leistungen". Wenn Patienten diese nicht wollten, müssen Ärzte dies nicht dokumentieren.
Das Internetforum wird betreut von der Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit den Verbraucherzentralen Berlin und Rheinland-Pfalz - finanziert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (maw)