Kassenmedizin
Kurärztliche Leistungen werden jetzt deutlich besser vergütet
Zur Organisation der Kur kann im Vorfeld ein Kontakt der Kurverwaltung mit dem Patienten stattfinden. In Ausnahmefällen kann dieser Kontakt aber auch durch den Kurarzt selbst erfolgen.
Veröffentlicht:Berlin. Kurärztliche Leistungen werden jetzt deutlich besser vergütet. Die Pauschalen, die im Kurarztvertrag aufgeführt sind, steigen laut KBV rückwirkend ab 1. Oktober 2023 um 18,75 Prozent. Weitere Änderungen erfolgen demnach zum 1. Januar und betreffen unter anderem Vorbereitungsgespräche per Video mit Patienten und die Tätigkeit an weiteren Kurorten.
Kurärzte sind Ärzte, die an anerkannten Kurorten arbeiten und eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Teilnahme am Kurarztvertrag haben. In diesem Vertrag sind auch die Pauschalen aufgeführt, die die Krankenkasse für die kurärztliche Behandlung zahlen (Anlage 25 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte).
Demnach vergütet die Krankenkasse die kurärztliche Behandlung bei einer Dauer von drei Wochen mit einer Pauschale von 56,45 Euro (vorher 47,54 Euro). Auch die anderen Pauschalen wurden rückwirkend zum 1. Oktober um 18,75 Prozent angehoben. Eine weitere Änderung, die ab Januar gilt, betrifft das Vorbereitungsgespräch mit dem Patienten: Zur Organisation der Kur kann im Vorfeld ein Kontakt der Kurverwaltung mit dem Patienten stattfinden. In Ausnahmefällen kann dieser Kontakt aber auch durch den Kurarzt selbst erfolgen, um den Aufenthalt vor Ort vorzubereiten. Dieser Kontakt kann mit Einverständnis des Patienten auch per Video stattfinden kann. Für diese Leistung erhält der Kurarzt einen Zuschlag in Höhe von 4,60 Euro, wenn er das Gespräch führt. Der Kurarzt kann mit Einverständnis des Patienten auch dessen Rückfragen und ein Teil der Kontrolluntersuchungen in einer Videosprechstunde beantwortet oder durchführen, insbesondere wenn er mehrere Kurorte betreut. Hierfür kann der Zuschlag allerdings nicht abgerechnet werden. (eb)