Entschließungsantrag

Länder: Bundesregierung soll vertragsärztliche Terminvergabe prüfen

Müssen Kassenpatienten auf Behandlungstermine warten während Privatpatienten bevorzugt werden? Der Gesetzgeber soll über neue Vorschriften und Anreize zugunsten einer fairen Vergabe nachdenken, fordern jetzt die Bundesländer.

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Ein volles Wartezimmer

Ein volles Wartezimmer: Selbst mit Termin kann es manchmal dauern.

© picture alliance / ZB | Patrick Pleul

Berlin. Der Bundesrat hat am heutigen Freitag den kürzlich von Niedersachsen eingebrachten Entschließungsantrag zur vertragsärztlichen Terminvergabe verabschiedet. Die Länderkammer fordert damit die künftige Bundesregierung auf, „zu prüfen, ob die aktuelle Rechtslage bei der Terminvergabe zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten führt“.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung ermitteln, inwieweit sozialrechtlich „ein gleicher Zugang zur ärztlichen Versorgung für alle Patienten sichergestellt werden könne, damit gesetzliche Versicherte genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie Privatpatienten“.

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Weiter heißt es, dabei sollten auch neue Vorgaben in Betracht gezogen werden, beispielsweise Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Leistungserbringer, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln. Rechtlich bindend ist die Entschließung nicht. Wann sie sich die Regierung damit befasst, ist ebenfalls ihre Sache. Konkrete Fristen sind nicht vorgesehen.

Gassen: „Augenwischerei“

Alle Bürgerinnen und Bürger müssten gleichberechtigt Zugang zu schneller, hochwertiger medizinischer Versorgung haben, begründete Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) seine Initiative, – „unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind“.

Dem widerspricht KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen. Es gebe gar nicht genügend Privatpatienten in Deutschland, um Behandlungstermine zu blockieren. Rund 90 Prozent der Bundesbürger seien in der GKV. „Auf sie entfällt dementsprechend automatisch der mit Abstand größte Anteil der Termine“, so Gassen. „Zudem gehen die rund zehn Prozent privat Versicherten deutlich seltener zum Arzt.“ Gassen bezeichnet den Vorstoß Niedersachsens als „pure Augenwischerei“: Termine, die es nicht gebe, oder Leistungen, die nicht vergütet werden, könnten auch nicht gesetzlich erzwungen werden.

Allerdings beklagt laut Vorstandsvize Stefanie Stoff-Ahnis auch der GKV-Spitzenverband eine „Diskriminierung der gesetzlich Versicherten gegenüber Privatpatienten bei der Terminvergabe“.

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Ein Drittel der Kassenpatienten wartet „zu lang“

Dagegen verweist die KBV auf eine Auswertung der Termin-Servicestellen. Facharzttermine wurden demnach 2023 durchschnittlich binnen 12 Tagen nach der ersten Anfrage vermittelt. Am schnellsten ging es bei Hausärzten (4 Tage), länger dauerte es etwa bei Kinderärzten (9 Tage), Augenärzten (11 Tage) oder Hautärzten (14 Tage). Die längste Wartezeit weist der KBV-Bericht mit im Schnitt 26 Tagen für Endokrinologen und Diabetologen aus.

Unter den gesetzlich Versicherten empfindet fast jeder Dritte (31 Prozent) die Wartezeit auf einen Facharzttermin als zu lang. Und jeder Vierte wartet nach eigenen Angaben länger als 30 Tage darauf. So eine repräsentative Umfrage von 2024 im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Auch in dieser Befragung schneiden die Hausärzte besser ab: In der Primärversorgung hielten lediglich 12 Prozent der Befragten die Termin-Wartezeiten für zu lang. (dpa/cw)

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