Stationäre Versorgung

Länder bleiben Klinik-Finanzierung „in nicht mehr vertretbarem Ausmaß“ schuldig

„Wer zahlt, schafft an“. Ginge es nach dem Volksmund, müssten die Länder die Planungshoheit über die stationäre Versorgung längst abgegeben haben.

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Berlin. Anlässlich aktualisierter Grundlagen zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Kliniken erinnern GKV-Spitzenverband, PKV und Krankenhausgesellschaft (DKG) an die Finanzierungspflichten der Länder. In einer gemeinsamen Mitteilung heißt es am Dienstag, bundesweit benötigten die Kliniken zur Bestandserhaltung pro anno rund sechseinhalb Milliarden Euro.

Damit liege der Finanzierungsbedarf auf Basis der neuen Investitionsbewertungsrelationen, auf die sich die Verbände jetzt geeinigt hätten, „in der Größenordnung der Vorjahre“. Die Länder deckten jedoch „seit Jahren nur circa die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind“.

Das Geld fehle – „in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß“ – an allen Ecken und Enden: Unter anderem etwa, um die Häuser besser gegen Cyberangriffe zu wappnen, für Klimaschutzmaßnahmen, bei der Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes oder der baulichen Modernisierung. „Wenn die Länder langfristig eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung haben wollen, müssen sie auch eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten.“

Zur Erläuterung heißt es weiter, die jetzt neu vereinbarten Investitionspauschalen basierten auf behandlungsfallspezifischen Kalkulationen aus 64 Krankenhäusern. Der Katalog ermögliche es den Ländern, „Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen“. Verpflichtend sei diese Art der Mittel-Bemessung aber nicht. Bislang wendeten auch lediglich drei Länder, Berlin, Hessen und Bremen, den Katalog an. (cw)

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