Länder wollen Arzneiversand beschneiden

Verschreibungspflichtige Medikamente sollen nicht mehr von Internet-Apotheken verschickt werden dürfen, fordert der Bundesrat. Der Vorstoß ist nicht der erste dieser Art. Wie erfolgsversprechend sind diese Pläne wirklich?

Veröffentlicht:
Arzneimittel per Post verschicken - das will der Bundesrat verbieten.

Arzneimittel per Post verschicken - das will der Bundesrat verbieten.

© shutterstock

BERLIN (cw). Mit 38 Stimmen Mehrheit hat das Plenum des Bundesrates heute dem Antrag des Bundesrat-Gesundheitsausschusses zugestimmt, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Die Bundesregierung hat jetzt sechs Wochen Zeit, eine Gegenäußerung zu dem Ansinnen der Länderkammer abzugeben.

Der Antrag, den seit 2004 in Deutschland erlaubten Versand verschreibungspflichtiger Medikamente wieder zurück zu nehmen, wurde im Zusammenhang der Beschlussfassung zur 6. AMG-Novelle ("Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften") gestellt.

Die Annahme kommt insofern überraschend, als vergleichbare frühere Initiativen der Länderkammer stets gescheitert sind.

Vom Gesundheitsausschuss wurde der Antrag mit Sicherheitsfragen im Interesse der Patienten begründet.

Bis dato ist aber noch kein Fall dokumentiert, der die Arzneimitttelsicherheit in Versandapotheken zu hinterfragen Anlass gäbe.

Experten sehen keine Chance für Versandverbot

Fachleute räumen einem Rx-Versandhandelsverbot keine allzu großen Chancen ein. So hat die Regierungskoalition inzwischen mehrmals den Versuch ad acta gelegt, Medikamentenabholstellen in Gewerbebetrieben (so genannte Pick-up-Stellen) zu verbieten.

Immer scheiterte das Ansinnen am Einspruch des Justizministeriums, das hierin einen unangemessenen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit sieht.

Die gleiche Argumentation kann allerdings auch für den schon viel länger praktizierten Rx-Versand gelten - und wurde so bereits mehrfach geltend gemacht:

Etwa in einem Gutachten des Bonner Rechtsprofessors Dr. Christian König oder von dem ehemaligen Justizminister Baden-Württembergs, Professor Ulrich Goll (FDP).

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

REDUCE-AMI und ABYSS

Betablocker nach Herzinfarkt – so steht es um die Evidenz

Parallelen zum Leistungssport

Höhere Anspannung vor der Operation führt offenbar zu besserem Ergebnis

Lesetipps
Von wegen nur schnöder Mammon: An den Finanzmitteln der Solidargemeinschaft GKV vergreift sich Politik gerne.

© Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Kolumne „Aufgerollt“ – No. 27

Die Plünderer der Krankenkassen

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung