Warum die Unteschiede?
Landesbasisfallwerte machen Forscher ratlos
Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hohen Basisfallwerte sorgen für ratlose Köpfe. Ein Gutachten kommt zu dem Fazit: Ökonomisch lassen sie sich nicht erklären.
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Eine Unterschriftenaktion gegen den Landesbasisfallwert in Schleswig-Holstein brachte mehr als 20.000 Unterschriften ein.
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KIEL. Die unterschiedlichen Landesbasisfallwerte in Deutschland sind sachlich kaum noch zu erklären.
Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat die Ursachen für die unterschiedlichen Basisfallwerte in den Ländern im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums untersucht.
Im jetzt vorgelegten Projektbericht wird deutlich, dass die teilweise deutlichen Unterschiede größtenteils historisch bedingt ohne ökonomische Grundlage zustande gekommen sind.
Große Koalition gefordert
Besonders in Schleswig-Holstein, wo Kliniken wegen des bundesweit niedrigsten Basisfallwerts von derzeit 3012 Euro zum Teil in Existenznöten sind, sieht man sich damit bestätigt.
"Jetzt kommt es darauf an, dass die Große Koalition schnell und konkret eine weitere Konvergenz der unterschiedlichen Vergütungen beschließt", forderte die Krankenhausgesellschaft im Norden als Konsequenz aus der Untersuchung.
Darin wird deutlich, dass unterschiedliche Kosten die Differenz bei den Landesbasisfallwerten nur zu rund einem Fünftel erklären können. Einen weiteren leichten - aber negativen - Zusammenhang erkennt das Institut zwischen der Höhe der Investitionskosten und dem Basisfallwert.
Ob Besonderheiten bei den Verhandlungen auf Landesebene vor rund zehn Jahren bei Einführung der Basisfallwerte die Unterschiede erklären können, ist nach Meinung des RWI heute nicht mehr festzustellen.
Medizinische Qualität, Patientenzufriedenheit, Fallzahl, Case-Mix-Index und weitere Faktoren können laut RWI die unterschiedlichen Höhen nicht erklären.
Nur umfassende Reform sinnvoll
Das Institut gibt in seinem Bericht zu bedenken, dass eine Angleichung der Basisfallwerte grundsätzlich auch eine Konvergenz der Fördermittel nahelegen würde: "Dann könnten alle DRG-bezogenen Erlöse im Bereich Betrieb und Investitionen auf ein einheitliches Niveau gebracht werden", heißt es.
Gleiche Fördermittel wären auch die Voraussetzung für eine im Projektbericht diskutierte Freigabe der Preise im derzeit stark regulierten System.
Damit könnten regionale Marktbesonderheiten berücksichtigt werden und sich durch Verhandlungen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern ein "lokal adäquates Preisniveau einpendeln", heißt es. So könnten Preise stärker auf lokale Mengenänderungen reagieren und Qualitätsaspekte berücksichtigen.
Der Bundesbasisfallwert könnte dann als Orientierung für die lokalen Verhandlungen dienen. Durch unterschiedlich hohe Fördermittel würde es bei diesem System aber zu Verzerrungen kommen.
Die Autoren empfehlen deshalb, die Basisfallwerte nicht losgelöst von einer grundsätzlichen Finanzierungsreform und der Zuordnung von Verantwortlichkeiten zu betrachten.