Grenzen der Außendarstellung für Ärzte
Landgericht bestätigt Grundsatz der Trennung von ärztlicher und gewerblicher Tätigkeit
Die Werbung eines Dermatologen für die eigene Pflegeserie als auch für ein Fremdprodukt ist mit Blick auf die berufsrechtlichen Regelungen unzulässig, urteilt das Landgericht Frankfurt.