Fristlose Kündigung

Langjährige Zugehörigkeit schützt Pfleger

Veröffentlicht:

HAMM. Leitet ein Anästhesie-Pfleger eigenmächtig die Narkose ein, ohne auf den Facharzt zu warten, so stellt das einen Grund für eine fristlose Kündigung dar.

Allerdings nicht, wenn der Mann bereits 24 Jahre lang tadellos für seinen Arbeitgeber tätig war. Darauf weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) mit Blick auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hin.

Der Anästhesie-Pfleger sei im Laufe der 24 Berufsjahre in einer Klinik zur leitenden Pflegekraft aufgestiegen. Seine Hauptaufgabe sei es gewesen, Patienten vor einer anstehenden Op in Narkose zu versetzen. Nach den seit 2002 geltenden Regeln musste, so die DAH, dafür allerdings auch immer ein Facharzt anwesend sein.

Bei einer Op allerdings verzichtete der Mann auf den Arzt und führte die Narkose, wie schon in der Zeit vor 2002, selbstständig herbei. Dies betrachtete sein Arbeitgeber als Grund für eine fristlose Kündigung.

Der Arbeitgeber müsse beweisen, dass eine Weiterbeschäftigung des Pflegers für ihn unzumutbar sei. Dies sei aber nicht gelungen. Eine Abmahnung oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz wären ein angemesseneres Mittel gewesen, so die Richter. (maw)

Az.: 7 TaBV 29/15

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Belastungsfähigkeit verbessern

Regelmäßig in die Sauna – hilft das bei Herzinsuffizienz?

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Verbale Blumensträuße für die designierte Bundesgesundheitsministerin: Die Selbstverwaltung setzt auf die Neue an der BMG-Spitze.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Update

Juristin an BMG-Spitze

Selbstverwaltung hofft auf neuen Kommunikationsstil unter Nina Warken