Luftröhrenkrebs ist doch eine Berufskrankheit
ESSEN (iss). Ein durch Asbestfasern verursachter Luftröhrenkrebs kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen.
ESSEN (iss). Ein durch Asbestfasern verursachter Luftröhrenkrebs kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!