Heilmittelbedarf

Lymphdrainage ab Stadium II wirtschaftlich

Im Diagnosenkatalog zum langfristigen Heilmittelbedarf ist das Lymphödem jetzt breiter gefasst.

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BERLIN. Mitte März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Anpassung der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie (Diagnosen zum langfristigen Heilmittelbedarf) entsprechend neuer ICD-10-Klassifizierungen der Erkrankungen des Lymphsystems beschlossen. Dieser Beschluss ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Mai jetzt in Kraft getreten. Infolgedessen sind jetzt auch Lymphödeme vom Stadium II als Erkrankungen mit langfristigem Heilmittelbedarf anerkannt. Darauf weist aktuell die KBV hin: "Dadurch unterliegen Verordnungen von manueller Lymphdrainage für Lymphödeme des Stadiums II und III nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Ärzte werden entsprechend entlastet". In den Praxisverwaltungssystemen werde die Änderung ab 1. Juli berücksichtigt, heißt es weiter.

Statt drei, jetzt 14 Diagnosen

Die aktuelle Version des ICD-10 ermögliche "erstmalig eine differenzierte und Stadien bezogene Abbildung des Lymphödems", begründet der Gemeinsame Bundesausschuss die Änderung der Heilmittelrichtlinie. Bisher gab es zum Lymphödem drei Kodierungen: die ICD 189.0 ("Lymphödem, andernorts nicht klassifiziert"), die 197.2 (Lymphödem nach Mastektomie") sowie die Q82.0 ("Hereditäres Lymphödem"). Die neue Klassifizierung differenziert dagegen in 14 Diagnosen.

Mit dem jüngsten GBA-Beschluss erfolgt zudem eine Klarstellung im Heilmittelkatalog, dass bei den Indikationen Prostatitis und Adnexitis (unter "4. sonstige Erkrankungen", Zeile SO5) vorrangig Wärmetherapien mittels Peloidbädern oder auch Warmpackungen indiziert sind. Die bisherige Formulierung "Wärmetherapie (Peloidbäder)", erläutert der GBA, hätte zu dem Missverständnis verleiten können, dass Wärmetherapie ausschließlich mittels Peloidbädern gemeint sei. Wörtlich lautet die Heilmittelvorgabe jetzt "Wärmetherapie (mittels Peloidbädern/Warmpackungen)". (cw)

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