MVZ-Zulassung: Kliniken vor neuen Problemen

DÜSSELDORF (kab). Bei der Gründung von MVZ sehen sich Krankenhäuser nach dem Versorgungsstrukturgesetz mit neuen Problemen konfrontiert.

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Die möglichen Rechtsformen für eine Neugründung werden auf Personengesellschaften, eingetragene Genossenschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) beschränkt, erklärte Dr. Florian Hölzel, Fachanwalt für Medizinrecht, auf der Medica Juristica.

Für viele Kliniken, die MVZ oft als Eigenbetriebe führen, sei das keine praktikable Lösung. "Bislang war der Anteil der Krankenhaus-MVZ an den gesamten MVZ stabil", sagte Hölzel.

Dieser Auffassung entgegen stehen allerdings die Zahlen der KBV. Danach waren im vierten Quartal 2010 lediglich vier von bundesweit 1654 Versorgungszentren in Form einer Aktiengesellschaft organisiert.

Für die bestehenden MVZ-AG hat der Gesetzgeber im Versorgungsstrukturgesetz einen Bestandsschutz vorgesehen.

Steine auf dem Weg

Hans-Joachim Schade, Fachanwalt für Medizinrecht, sieht die Einschränkung der zugelassenen Träger mit Skepsis: "Wer soll denn sonst die hausärztliche Versorgung in zehn Jahren übernehmen?"

Während Kliniken Steine in den Weg gelegt werden, dürfen gleichzeitig neue Spieler wie Gemeinden oder die KVen in unterversorgten Gebieten MVZ gründen. "Das ist vollkommen absurd und schafft viel Arbeit für Juristen", kritisierte Anwalt Hölzel.

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