Elektronische Patientenakte
Mainzer TK-Chef: Ohne Opt-out wird das nichts mit der ePA!
Die elektronische Patientenakte wird nur dann ein Erfolg, wenn sie einfach handhabbar ist und der Aus- und nicht der Einstieg freiwillig ist, mahnt der rheinland-pfälzische TK-Landeschef.
Veröffentlicht:Mainz/Berlin. Die rheinland-pfälzische Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) mischt sich in die Diskussion um die mögliche Opt-out-Option für die elektronische Patientenakte (ePA) ein. „Damit die ePA überhaupt flächendeckend zur Anwendung gebracht werden kann, muss das bisherige mehrstufige Opt-in-Verfahren in eine Opt-out-Regelung mit Schreibpflicht überführt werden“, fordert Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz. Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition auf der Bundesebene wird die Opt-Out-Regelung angekündigt. Laut Simon müssen den Worten nun dringend Taten folgen.
Im Fall einer Opt-out-Regelung würden alle Krankenkassen automatisch für ihre Versicherten eine ePA einrichten. Diese ist mit allen wichtigen Gesundheitsdaten befüllt. Wer keine ePA möchte, kann der Anlage und ihrer Befüllung grundlegend widersprechen. „Auch in Österreich ist die Nutzung der ePA eine freiwillige Entscheidung. Das Ergebnis: Sieben Jahre nach ihrer Einführung, besitzen 97 Prozent der Versicherten dort eine Patientenakte“, erklärt der TK-Landeschef.In Deutschland verzeichne die ePA derzeit gerade einmal eine Nutzerquote von 0,5 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – ein Großteil von ihnen sei bei der TK versichert.
Elektronische Patientenakte
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Handhabung muss bequem gestaltet werden
Auch die Handhabung der ePA, innerhalb der datenschutzrechtlichen Vorgaben, müsse möglichst bequem gestaltet sein. So ist Simon überzeugt, dass dies mittels nutzerfreundlicher Identifikationsverfahren und einer Vereinfachung der Rechteverwaltung gut umzusetzen sei. Die Lese- und Zugriffsrechte für alle Leistungserbringer könnten Versicherte beispielsweise direkt nach der Registrierung via Smartphone bestätigen. Versicherte ohne eigene Endgeräte könnten etwa in den Arztpraxen entsprechende Lesezugriffe auf ihre ePA erteilen.
„Hierbei würden keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der Versicherten weitergegeben, wodurch letztere die Datensouveränität behielten. Diese schließt beispielsweise auch das Recht ein, Leistungserbringenden den Zugriff auf Gesundheitsdaten zu entziehen“, erläutert Simon.Damit auch Ärztinnen und Ärzten von den Mehrwerten der Digitalisierung profitieren können, sei es erforderlich, dass sich die notwendigen technischen Komponenten und Funktionalitäten einfach und nahtlos in die Praxisabläufe integrieren ließen.
Spende der Gesundheitsdaten sollte automatisch erfolgen
Dass Deutschland in puncto Digitalisierung noch großen Aufholbedarf hat, zeigt sich auch im Forschungsbereich: „Insbesondere während der Pandemie waren wir häufig auf Studien und Erkenntnisse unserer europäischen Nachbarn angewiesen. Daher ist es auch für den Wissenschaftsstandort Deutschland von maßgeblicher Bedeutung, ein umfassendes Datenfundament zur Erforschung von Krankheiten und deren Behandlung zu schaffen.
Dank deren Auswertung lassen sich dann beispielsweise individuelle Therapien entwickeln,“ sagt Simon. Gesundheitsdaten in der ePA, so der TK-Landeschef weiter, sollten ebenfalls via Opt-out-Verfahren automatisch zu Forschungszwecken gespendet werden. Auch bei diesem Vorgang muss die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, gegeben sein, so Simon.