Kind trotz Sterilisation
Mann klagt auf Schadenersatz
OFFENBURG. Ein Mann, der trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat, will vor dem Landgericht Offenburg Schadenersatz erstreiten.
Der Vater zieht vor der Arzthaftungskammer gegen den behandelnden Arzt und dessen Praxis zu Felde.
Der Kläger macht geltend, dass er von dem Urologen nicht ausreichend aufgeklärt worden sei über das Risiko, trotz des Eingriffs wieder zeugungsfähig zu werden.
Er will für seine Frau 20.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten wegen der belastenden Schwangerschaft.
Zudem klagt der Mann auf Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen kleinen Sohn bis zu dessen 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr.
Auch die Kosten für ein zusätzliches Zimmer sowie ein größeres Auto sollen ihm demnach erstattet werden - insgesamt rund 350 000 Euro
Die Prozessgegner bestreiten die Vorwürfe. Außerdem sei nicht geklärt, ob das Kind auch wirklich der leibliche Sohn des Klägers ist. (dpa)
Az.: 3 O 320/17