Corona-Prävention
Maskenpflicht: Länder regeln Ausnahmen
Wer vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist, muss ein Attest vorweisen können. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hin.
Veröffentlicht:
Nicht jeder muss die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung erfüllen. Die Atteste dafür müssen allerdings so ausgestellt sein, dass sie vor Ort nachprüfbar sind.
© Peter Kneffel / dpa / picture alliance
Berlin. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Menschen von der Maskenpflicht befreit. Das hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt. Nach den jetzigen Regelungen müssten insbesondere Kinder bis zum sechsten Geburtstag keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, heißt es. Die Maske dürfe zudem abgenommen werden, so weit dies zur Kommunikation mit hörbehinderten Menschen erforderlich sei.
Befreit von der Maskenpflicht seien in der Regel auch alle Menschen, denen das Tragen einer Maske aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung nicht zuzumuten sei und die ein Attest oder eine amtliche Bescheinigung vorweisen könnten.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Länderverordnungen, in denen die Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB geregelt sind. Die Ausnahmeregelungen seien notwendig, um die Verhältnismäßigkeit der „bußgeldbewehrten Pflicht zum Tragen einer MNB im Einzelfall sicherzustellen“.
Ermittlungen gegen Ärzte
Wie das Attest formal aussehen muss, schreibt die Bundesregierung nicht vor. Die formalen Kriterien an ein Attest bestimmten die Länder selbst. In der Regel müssen ärztliche Bescheinigungen den Namen, die Anschrift und die Fachrichtung des ausstellenden Arztes erkennen lassen und von diesem unterschrieben sein.
Aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben müssten beispielsweise Verwaltungsbehörden und Schulleitungen, das Zugpersonal der Deutschen Bahn, die Kontrolleure des ÖPNV und Gerichte in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbstständig zu prüfen.
In den vergangenen Tagen waren in mehreren Ländern Ermittlungen gegen Arztpraxen aufgenommen worden, in denen Ärztinnen offenbar pauschal und ohne echte Untersuchung der Personen Atteste zur Befreiung von der MNB-Pflicht ausgestellt hatten. (kaha)