Oberlandesgericht Dresden
Urteil: Medizinische Grundaufklärung ist auch bei alternativmedizinischen Verfahren Pflicht
Ein Arzt, der alternativmedizinische Verfahren anbietet, muss den Patienten alle Vor- und Nachteile benennen, so das OLG Dresden. Besonders strenge Anforderungen gelten für bestimmte Methoden.