„Brandbrief“ an Minister Lauterbach
BVMed warnt vor Produktausfällen in der Wundversorgung
Schon vor zwei Jahren haben die Hersteller therapeutischer, meist antimikrobieller Wundauflagen mehr gesetzgeberische Unterstützung zur Nutzenbewertung eingefordert. Passiert ist nichts.
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Schlecht heilende Wunden sind eine Herausforderung. Wundverbände mit zusätzlichen therapeutischen Eigenschaften versprechen Hilfe – haben allerdings auch ihren Preis.
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Berlin. Drohen Produktausfälle in der Wundversorgung? Zumindest der BVMed befürchtet das. In einem als „Brandbrief“ bezeichneten Schreiben des Medtechverbands an den Bundesgesundheitsminister ist am Mittwoch die Rede von „dringendem gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“.
Hinsichtlich des Nutzennachweises für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig „eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden“; das sei bestenfalls noch im anstehenden Versorgungsgesetz I zu regeln. Nur so ließen sich „negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert“, heißt es.
Anlass der Warnung ist, dass nach einem G-BA-Beschluss vom Dezember 2020 sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig eine Nutzenbewertung durchlaufen müssen, um zulasten der GKV erstattungsfähig zu sein. Der G-BA habe jedoch noch immer „keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die Nutzennachweise definiert“, moniert der BVMed. Zudem fehle ein „verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA“.
„Fehlgeleitete Verwaltungspraxis des G-BA“
„Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ sind gemäß Arzneimittel-Richtlinie (§ 54) Verbandmittel, deren Hauptzweck nicht im Wundschutz sondern in therapeutischen Wirkungen hinsichtlich der Wundheilung besteht oder bestehen soll. Nach Angaben des BVMed handelt es sich dabei etwa um silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen. Rund 400 bisher erstattungsfähige Produkte müssen laut BVMed in absehbarer Zeit zur G-BA-Bewertung antreten.
Es ist nicht die erste nachdrücklichere Wortmeldung des BVMed in dieser Sache. Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren hatte er schon einmal mehr Planungssicherheit eingefordert. „Wir sind konfrontiert mit verfahrensrechtlichen Unklarheiten, nicht erfüllbaren Evidenzkriterien sowie einer fehlgeleiteten Verwaltungspraxis des G-BA“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Blieben auch diesmal wieder gesetzgeberische Klarstellungen aus, müsse damit gerechnet werden, „dass anerkannte und bewährte Wundauflagen ab 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung chronisch kranker Wundpatient:innen zur Verfügung stehen“. Mit, wie es weiter heißt, „dramatischen Folgen“ – etwa höherem Antibiotika-Einsatz, einer Zunahme stationärer Behandlungen oder Mehrarbeit für Pflegekräfte. (cw)