Hessen

Mehr Ermittlungsverfahren gegen Klinikärzte

Haben ermächtigte Klinikärzte gegen die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung verstoßen? In Hessen werden zu dieser Frage gegenwärtig zwölf Ermittlungsverfahren geführt.

Veröffentlicht:
Leistungen nicht persönlich erbracht – und doch Honorar kassiert? Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ermittelt gegen ermächtigte Ärzte und Krankenhäuser.

Leistungen nicht persönlich erbracht – und doch Honorar kassiert? Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ermittelt gegen ermächtigte Ärzte und Krankenhäuser.

© Eisenhans / stock.adobe.com

Bad Hersfeld/Frankfurt/M. Die Ermittlungen wegen Betrugsvorwürfen gegen hessische Krankenhäuser weiten sich aus. Im Verlauf des vergangenen Jahres seien zwei weitere Verfahren hinzugekommen. Damit würden nun insgesamt zwölf Ermittlungsverfahren geführt, sagte der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle der Deutschen Presse-Agentur. Der Jurist ist Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZMS) in Frankfurt.

Geprüft wird demnach, ob bei Abrechnungen von Klinikleistungen Straftaten begangen wurden. Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen Verantwortliche von Krankenhäusern. Teilweise geht es auch um Mediziner, die in Kliniken tätig sind und ärztliche Leistungen betrügerisch abgerechnet haben sollen.

„Konkrete Anhaltspunkte“

Badle zufolge handelt es sich um ganz unterschiedliche Tatvorwürfe. Einen Schwerpunkt bilde derzeit das Thema Betrug im Zusammenhang mit der Abrechnung sogenannter Ermächtigungsleistungen. Eine Ermächtigung erhalten Klinikärzte, die ambulante Leistungen erbringen wollen. Dabei gilt die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung.

Badle: „In den derzeit bei der Zentralstelle geführten Ermittlungsverfahren ergeben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten die Ermächtigungsleistungen regelmäßig nicht selbst erbracht, sondern von anderen angestellten Ärzten des Klinikums – und somit unter Verstoß gegen die Ermächtigung – haben erbringen lassen“, sagte Badle.

Schaden „regelmäßig sechsstellig“

Aufgrund der im Sozialrecht strengen Betrachtungsweise seien solche Leistungen gegenüber den Kostenträgern nicht abrechnungsfähig. Zu den Schadenssummen können die Ermittler gegenwärtig keine Angaben machen. „Diese dürften voraussichtlich regelmäßig im sechsstelligen Bereich liegen, insbesondere bei solchen Ärzten, die über Jahre Ermächtigungsleistungen fehlerhaft abgerechnet haben“, so Badle weiter.

Zudem werde im Einzelfall auch geprüft, ob auch gegen die Klinikleitung ein Betrugsverdacht besteht. „Das ist immer dann der Fall, wenn sie Kenntnis davon hatte, dass ärztliches Klinikpersonal regelmäßig zur regelwidrigen Erbringung von Ermächtigungsleistungen eingesetzt wird.“

Auf Jahre hinaus zu tun

Alles in allem handele es sich um besonders umfangreiche und komplexe Ermittlungsverfahren, die die Zentralstelle in den nächsten Jahren beschäftigen werden, sagte Badle.

Eines der Verfahren richtet sich gegen das Klinikum Bad Hersfeld wegen mutmaßlichen Betrugs. Es geht um Abrechnungen zwischen Januar 2010 und März 2015 von einer speziellen Abteilung. Das Ermittlungsverfahren wurde vor mehr als fünf Jahren, Ende 2014, eingeleitet.

Im März 2015 wurden Geschäftsräume der Klinikum Bad Hersfeld GmbH durchsucht. Das Verfahren war durch eine anonyme Anzeige angestoßen worden. (dpa)

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