LÄK-Chef Miller zur GOÄ

„Minister Spahn hat bei der Leichenschau Wort gehalten“

Erste Reaktionen zum Referentenentwurf zur erhöhten Vergütung der Leichenschau fallen positiv aus. Zum 1. Januar 2020 könnte die Regelung in Kraft treten.

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Die Leichenschau wird künftig deutlich besser vergütet.

Die Leichenschau wird künftig deutlich besser vergütet.

© PhotographyByMK / Fotolia

STUTTGART/BERLIN. 110,51 Euro für die vorläufige Leichenschau statt bisher maximal 51 Euro zum 3,5-fachen Satz, differenzierte Abrechnungsmöglichkeiten bei höherem Aufwand, verbesserte Regelungen bei den Wegekosten sowie den Zuschlägen zur Unzeit: Die Pläne für eine Änderung der GOÄ zur Leichenschau stoßen bei den Ärzten auf Gegenliebe.

Der neue Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Miller, der sich offenbar explizit für ein Vorziehen dieser Detailregelung vor eine große GOÄ-Novelle eingesetzt hatte, äußerte sich befriedigt zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums: „Der Minister hat Wort gehalten.“

Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen Bundesärztekammer und Verbänden. Er wird anschließend Gegenstand des Verhandlungsprozesses zwischen BÄK und Bundesgesundheitsministerium, hat die „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage bei der BÄK erfahren.

Kammer kann derzeitigen Stand nicht kommentieren

Die Kammer könne daher den Stand zurzeit auch nicht kommentieren, hieß es. Im Referentenentwurf steht, dass die Neuregelung zum 1. Januar in Kraft treten soll.

Zur Begründung der geplanten Neuregelung heißt es, dass „die im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthaltenen Gebührenpositionen und das damit festgelegte Honorar für die Todesfeststellung nicht mehr den Anforderungen“ entspreche.

Die Leichenschau sei „eine ärztliche Leistung, die besonderer Sorgfalt einschließlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes und fachlicher Qualifikation bedarf“.

Darüber hinaus würden mit der Leichenschau auch öffentlichen Interessen dienende Aufgaben wahrgenommen, etwa die Schaffung einer validen Grundlage für eine Todesursachenstatistik. Der Mehraufwand aufgrund der erhöhten Honorare für die Leichenschau wird auf rund 78,9 Millionen Euro pro Jahr beziffert, die von den Hinterbliebenen aufzubringen sind. (ger)

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Kommentare
Dipl.-Med Viktor Sommer 25.04.201914:29 Uhr

Dipl.med. V.Sommer

Das Honorar für ein Leichenanschauen gehört zu den wichtigsten Ethikthemen in der Medizin.
In normalerweise bekommt die ärztliche Privatliquidation ein Bestattungsinstitut oder der beauftragte Arzt muss die Rechnung an die Adresse von gestorbener Person per Post schicken.
Herr Spahn wollte die Ärzte finanziell durch diese Prozedere 2020 verstärken. Jedoch geht das seit langer Zeit mit ärztlicher Ethik nicht zusammen. Der Arzt muss diese o.g. Rechnung an die Krankenkasse schicken, weil beim Vorgang vom Leichenanschauen der Patient zur Krankenkasse noch gehört! Als der Tod von Patienten festgestellt wurde und eine Todesbescheinigung ausgefüllt ist, gehört die Leiche zu gesetzlichem Erbenträger. D.h. bisher der beauftragte Arzt den letzten Punkt in der Todesbescheinigung festgestellt hatte, gehört gesetzlich der Patient zur seinen Krankenkasse.
Wie darf man praktisch ohne eine zusätzliche Belastung für Angehörige und für Ärzte diese Rechnung begleiten? Einfach bezahlt der Patient nach 18 Jahren pro Jahr ca. 4 Euro der Krankenkasse als übrige Ausgabe oder als z.B. Prämien ohne zusätzliches Ethikproblem für Ärzte. Bis 18 Jahren muss dieser Betrag die Krankenkasse bezahlen. Die Krankenkassen haben sowieso immer die Überflüsse von den Geldeinnahmen.
V.Sommer

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