Hausarztzentrierte Versorgung oder HzV
Mit Telemedizin und VERAH immobilen Patienten in Hessen helfen
Die HzV in Hessen wird durch ein neues Modul der Telemedizin ergänzt, das die Versorgung von immobilen Patienten verbessert.
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Ein Tele-Arzt spricht mit einer Patientin – im Hintergrund eine VERAH.
© Oliver Berg / dpa / picture-alliance
Hattersheim. Hausarztpraxen, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Hessen teilnehmen, können seit dem 1. April 2020 ein neues „Telemedizinisches Versorgungsmodul“ anbieten. Dies teilt der Hausärzteverband Hessen e.V. mit.
Das Modul sieht vor, dass eine speziell geschulte Versorgungsassistenz (VERAH®) mit einer telemedizinischen Ausstattung bei immobilen Patienten Vitaldaten aufnimmt. Diese werden sofort verschlüsselt in die Praxis übertragen. Der Arzt kann die Daten direkt in der Patientenakte überprüfen. Bei Bedarf gibt es die Möglichkeit, einen Videochat zur Praxis herzustellen, so dass Arzt und Patient auch direkt miteinander sprechen können.
Immobile Patienten profitieren
Durch dieses neue Versorgungsmodul sollen Patienten mit Mobilitätseinschränkungen und solche mit chronischen Wunden oder einem chronischen Leiden leichter zu Hause versorgt werden können. Als Voraussetzung für die Teilnahme müsse erstens eine entsprechend geschulte Versorgungsassistentin zum Hausarzt-Team gehören und zweitens die telemedizinische Ausstattung vorhanden sein, heißt es in der Mitteilung.
Vorgesehen ist das Modul für Versicherte der AOK, DAK, TK, GWQ ServicePlus AG und der Betriebskrankenkassen der BKK VAG Hessen, die in die HzV eingeschrieben sind.
Förderung des Landes Hessen
Das Land Hessen unterstützt das Projekt mit einer Summe von knapp 397 .000 Euro im Rahmen seiner E-Health-Förderung für insgesamt 25 Monate. Die teilnehmenden Praxen bekommen 50 Prozent der Netto-Kosten des hierfür erforderlichen TeleArzt-Rucksacks und können die erbrachten Leistungen im Rahmen des bestehenden HzV-Vertrages abrechnen.
Folgende Abrechnungsnummern stehen Hausärzten zur Verfügung:
- 0060: Hausbesuch durch VERAH mit telemedizinischer Weiterbildung, maximal achtmal im Quartal (ab 2/21 viermal pro Quartal), nicht neben dem Hausbesuch VERAH nach Nr. 1417, 20 Euro
- 0061: Telemedizinische Betreuung durch den Hausarzt, bis zu einmal im Quartal, bei hergestellter telemedizinischer Verbindung während des Hausbesuchs der VERAH, 15 Euro
- 0062: Sturzrisikoanalyse, bis zu einmal pro Kalenderjahr, 13 Euro
- 0064: Wundanalyse mit Begutachtung, Wundversorgung, Fotodokumentation, Wundstatus nach PWAT-Score, Datenübertragung in die Arztpraxis, bis zu viermal im Quartal, 13 Euro.
Versorgung wird verbessert
Wie der Hausärzteverband meldet, entfallen durch die neue Versorgung insbesondere im ländlichen Raum längere Anfahrtswege. Zusätzlich könne die Versorgung verbessert werden, in dem vor Ort beispielsweise eine Sturzrisikoanalyse und/oder eine Gesundheitsbefragung und weitere individuelle Fragen geklärt werden könnten. Der Hausärzteverband rechnet mit einer Verbesserung der hausärztlichen Betreuung immobiler Patienten und der Vermeidung von Klinikaufenthalten. (syc/ger)