IGeL-Merkblätter für Patienten

Mit Zündstoff ins Behandlungszimmer

Der umstrittene IGeL-Monitor bietet Patienten ab sofort Merkblätter zu den von ihm bewerteteten und häufig harsch kritisierten Selbstzahlerleistungen für das Arztgespräch an. Ist da Ärger vorprogrammiert?

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Viele Selbstzahlerleistungen sind vom umstrittenen IGeL-Monitor schon abgewatscht worden.

Viele Selbstzahlerleistungen sind vom umstrittenen IGeL-Monitor schon abgewatscht worden.

© Pixelot / fotolia.com

BERLIN. Die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen betriebene Online-Plattform IGeL-Monitor will die Patientenposition im Arztgespräch über Selbstzahlerleistungen stärken.

Dazu hat die IGeL-kritische Redaktion nun ihr Informationsangebot erweitert. Alles Wichtige zu jeder bewerteten Selbstzahlerleistung ist ab sofort jeweils in einem "Merkblatt für das Praxisgespräch" zusammengefasst.

Laut IGeL-Monitor "sind die Merkblätter vor allem als Gedächtnisstütze" für Kassenpatienten gedacht, die mit ihrem Arzt über eine Selbstzahlerleistung sprechen möchten. Die Blätter könnten, so lautet die Prämisse, in der Praxis als gemeinsame Gesprächsgrundlage dienen.

Jedes Merkblatt stelle die aus Sicht der Kritiker wesentlichen Informationen zu einer IGeL knapp und übersichtlich auf einer Seite zusammen: zu Nutzen und Schaden, zum Fazit des IGeL-Monitors, zu den wichtigsten Studien und auch zum IGeL-Monitor selbst.

Kassen als Wirkverstärker gewünscht

Damit die Merkblätter bei möglichst vielen Patienten auch physisch ankommen, setzt der IGeL-Monitor auf die Kooperation mit anderen Einrichtungen, die Informationen zu Selbstzahlerleistungen verbreiten, wie Patientenberatungsstellen, Verbraucherzentralen und Krankenversicherungen.

Dafür könnten diese die PDF-Dokumente in der Rubrik IGeL A-Z (igel-monitor.de/IGeL_A_Z.php) herunterladen und an die Versicherten weitergeben. Für den Stempel der jeweiligen Einrichtung ist auf dem Merkblatt ein eigener Platz vorgesehen. "Selbstverständlich sind auch Ärzte eingeladen, die Merkblätter zu verwenden", so Dr. Christian Weymayr, der beim IGeL-Monitor als Projektleiter fungiert.

Ärzte bereit zum Dialog

"Bringt ein Patient das Merkblatt des IGeL-Monitors zur Glukokortikoidgabe bei Hörsturz mit, so werde ich ihn - wie sonst auch - über meine wissenschaftliche Ansicht zu dieser Selbstzahlerleistung aufklären. Auslegen werde ich das Merkblatt in meiner Praxis aber nicht", konstatiert der in Krefeld niedergelassene HNO-Facharzt und Vizepräsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte, Dr. Joachim Wichmann, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Das negative Votum des IGeL-Monitors zur Glukokortikoidgabe bei Hörsturz als Selbstzahlerleistung hatte erst vor Kurzem die HNO-Ärzte auf die Barrikaden getrieben. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie und der HNO-Berufsverband, die Bewertung basiere auf der Auswertung veralteter Studienergebnisse.

Aktuelle Leitlinien seien unberücksichtigt geblieben, monierten die Verbände. Der IGeL-Monitor hat darauf reagiert, aber sein negatives Votum bezüglich dieser HNO-Selbstzahlerleistung aufrechterhalten (wir berichteten).

"Mein persönlicher Eindruck ist, dass sich der IGeL-Monitor nicht offen zeigt für eine wissenschaftlich basierte, fachliche Diskussion mit den Fachgesellschaften. Das ist ein Schlag ins Gesicht vor allem der Fachärzte", resümiert Wichmann.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 08.09.201516:05 Uhr

MDK-"Zündstoff" gehört weder ins Warte- noch ins Behandlungszimmer!

Klar definierte Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sind in § 275 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) festgeschrieben:

Die MDK-Selbstdarstellung selbst (http://www.mdk.de/317.htm) beschreibt:
(Zitat Anfang) Begutachtungen für die Krankenversicherung
-Arbeitsunfähigkeit
-Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen
-Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
-Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
-Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege

Im Interesse der Versichertengemeinschaft helfen wir [i n n e r h a l b des SGB V] mit,
-die gesundheitliche Versorgung insgesamt qualitativ weiterzuentwickeln,
-die Leistungsentscheidungen der Krankenkassen sozialmedizinisch zu begründen,
-Maßnahmen zu vermeiden, die unausgereift, unnötig gefährlich oder unwirtschaftlich sind.

Die Entscheidung über eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen n i c h t [Hervorh. d. d. Verf.] in die ärztliche Behandlung ein.

Berater in medizinischen Versorgungsfragen
Darüber hinaus beraten die Medizinischen Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in grundsätzlichen Fragen der präventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören unter anderem
-die Qualitätssicherung in der ambulanten und der stationären Versorgung
-die Krankenhausplanung
-die Weiterentwicklung der Vergütungssysteme in der ambulanten und der stationären Versorgung
-die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. (Zitat Ende)

N i c h t zu den gesetzlichen MDK-Aufgaben gehört unzweideutig, polemische und tendenziöse Merkblätter zu den von ihm bewerteten und häufig harsch kritisierten Selbstzahler-Leistungen für das Arztgespräch anzubieten.

Denn gerade w e i l das SGB V in § 12 das “Wirtschaftlichkeitsgebot” festlegt: “(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen", bewegt sich der MDK unzulässiger Weise auf dem Gebiet der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sozusagen e x t e r r i t o r i a l.

Und gerade wegen des gesetzlichen "Wirtschaftlichkeitsgebotes" sind im SGB V eine Fülle von Leistungen und mögliche Inanspruchnahmen auf Grund erhöhter Erwartungs- und Anspruchshaltung der Patientinnen und Patienten eben n i c h t einlösbar. Zusätzlich haben die GKV-Krankenkassen aber mit Bonus-, Wellness-, Sport-, Fitness-, Beauty-, Freizeit-, Unterhaltungsangeboten und einer begehrlichen Begrifflichkeit ("AOK-Die Gesundheitskasse", "BIG-Gesundheit", "E-HEALTH-Card" etc.) Türen zu völlig neuen Versorgungsdimensionen aufgestoßen.

Nicht die mehreren 10.000 Krankheiten an sich, nicht die ärztlich-professionellen Fähigkeiten, über Anamnese, Untersuchung, Labor und Technik zu einer K r a n k h e i t s-Diagnose zu kommen, stehen nunmehr im Fokus. Sondern auch der MDK vertritt eine beinahe irrationale Heilslehre, einen völlig abstrakten und absoluten Gesundheitsbegriff mit dem unrealistischen Endziel einer völligen Abwesenheit von Krankheit, Behinderung, Einschränkung bis zum Lebensende.

Die moderne Versorgungforschung belegt genau das Gegenteil: Zunahme von Stress-, Umwelt- und Risikofaktoren, multiresistenten Keimen, Ausbreitung mobilitätsbedingter globaler Epidemien, Trauma- und Verletzungsfolgen, gesundheitsschädlichem Verhalten, psychosozialer Ausgrenzung und Inkaufnahme von Teilhabe-Einschränkungen bzw. direkter Benachteiligung durch chronische Krankheiten und Krankheitsfolgen. Mehr und mehr wird die Solidarität von Eigenverantwor

Dr. Christoph Baumbach 07.09.201513:48 Uhr

Krankenkassen-Igel...

Ich kläre die Patienten über all die Igel ihrer Krankenkasse auf, für die kein Nutzen besteht: Homöopathie, Osteopathie, grüne Rezepte im Wert von 100 Euro, Zuzahlung für Brillen im 1. Jahr der Kassenzugehörigkeit, Eintrittskarten bei der Fortuna im Gesundheits/Familienblock. Werbung in meinem Wartezimmer von weiteren unseriösen Angeboten der Krankenkasse kommt mir nicht in die Praxis
Bei uns in der Praxis gibt es keine Igel, nur Zusatzleistungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt,
Mit freundlichen Grüßen, Dr.C.Baumbach

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