Apothekenmarkt
Monopolkommission contra Preisbindung
Die Monopolkommission plädiert beinahe schon aus Tradition für mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt. Ihre jüngsten Vorschläge provozieren in der Branche harsche Worte. Auch Gesundheitminister Jens Spahn macht Vorschläge zur Neugestaltung der Versorgung.
Veröffentlicht:BERLIN. Aus Apothekersicht bietet diese Woche reichlich Diskussionsstoff. Am Dienstagmittag stellte Gesundheitsminister Jens Spahn seine Reform-Pläne in Reaktion auf das Rx-Boni-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2016 vor.
Danach wird es in Deutschland kein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel geben. Dieses von seinem Vorgänger Hermann Gröhe angestrebte Ziel hält Spahn aus europarechtlichen Unwägbarkeiten für nicht realisierbar.
Im Gegenzug soll aber die „Apotheke vor Ort“ gestärkt werden: 375 Millionen Euro sollen zusätzlich in Nacht- und Notdienste sowie die Vergütung von Beratungs- und Präventionsleistungen fließen. Das kündigte Spahn vor der Mitgliederversammlung des Apothekerdachverbands ABDA in Berlin an.
Ferner sollen die Rezept-Boni, die ausländische Versandapotheken gewähren dürfen, auf maximal 2,50 Euro je Packung begrenzt werden. ABDA-Chef Friedemann Schmidt betonte, dass die Präsenzapotheke, die Regelversorgung und der Versandhandel die Ausnahme bleiben müsse.
Apotheken-Honorar unter der Lupe
Danach befasst sich am Mittwoch auf Antrag der Grünen der Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit dem Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Apotheken-Honorierung. Das Mitte Dezember 2017 vorgestellt Papier hatte einen Honorarüberhang zugunsten der Apotheken und zu Lasten der GKV von rund einer Milliarde Euro konstatiert sowie Umverteilungsvorschläge unterbreitet.
Eine parlamentarische Auseinandersetzung darüber hat seither nicht stattgefunden. Aus Oppositionskreisen wurde wiederholt der Vorwurf laut, die Koalitionsfraktionen würden die Diskussion blockieren, um die Apothekerbranche nicht weiter zu verärgern.
Pünktlich zur jetzt wieder anhebenden Honorardebatte meldet sich auch die Monopolkommission zu Wort – erstmals mit einem „Policy Brief“, um anlassbezogen Einfluss zu nehmen. Dass das Beratergremium kein Freund von Preisbindungen und Wettbewerbsverboten ist, ist bekannt. Wenig überraschend sind daher die jüngsten Kommissions-Vorschläge zur Reform des Apothekenhonorars.
Das schlägt die Monopolkommission vor
- Das Vergütungsvolumen für die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel solle zwar nicht gekürzt werden. An der Rx-Preisbindung sei jedoch nicht länger festzuhalten. Einheitspreise würden – weil Umsatz danach allein von der eingelösten Rezeptmenge abhängt – die Apothekengründung in dicht besiedelten Regionen fördern. Anders als von Standesvertretern vielfach proklamiert trägt die Rx-Preisbindung nach Ansicht der Kommissionsexperten den „regional unterschiedlichen Anforderungen an die Apothekenversorgung nicht angemessen Rechnung“.
- Den Apotheken sollte daher erlaubt werden, Rezept-Rabatte bis zur Höhe der gesetzlichen Zuzahlung gewähren zu dürfen.
- In einem zweiten Schritt sei das Vergütungssystem so zu ändern, dass einerseits Kassen und Apotheker ein fixes Beratungshonorar aushandeln und andererseits die Patienten-Zuzahlung durch ein apothekenindividuelles, also variables „Serviceentgelt“ ersetzt wird.
DAV: Vorschläge sind Nonsens
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bezeichnete diese Vorschläge in einer ersten Stellungnahme als „Nonsens“. Verbandspräsident Fritz Becker: „Die Vorschläge der Monopolkommission bedeuten, dass Apotheken sich mit Rabatten unterbieten sollen, die höher sind als ihre Einnahmen. Wie man so eine flächendeckende Versorgung hinbekommen will, ist mir schleierhaft.“