Kommt eine mildere Strafe?

Mordvorwürfe: Falsche Ärztin aus Fritzlar muss wieder vor Gericht

Das Landgericht in Kassel beschäftigt sich ab März erneut mit der falschen Ärztin aus Fritzlar. Der Bundesgerichtshof hatte das Mordurteil im vergangenen Jahr teilweise aufgehoben.

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Am Landgericht Kassel wird ab 10. März erneut gegen die falsche Ärztin aus Fritzlar verhandelt.

Am Landgericht Kassel wird ab 10. März erneut gegen die falsche Ärztin aus Fritzlar verhandelt.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Kassel. Die wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte falsche Ärztin aus Fritzlar muss ab März erneut auf die Anklagebank. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar vergangenen Jahres das Urteil gegen die Frau teilweise aufgehoben und an das Landgericht Kassel zurückverwiesen. Der Vorsatz sei nicht ausreichend geprüft worden, betonten die Bundesrichter in ihrer Entscheidung.

Das Landgericht Kassel beginnt mit der Prozess-Neuauflage am 10. März. Das teilte der Pressesprecher des Gerichts auf Anfrage am Montag mit. Die Angeklagte hatte sich im Jahr 2015 mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Anästhesistin in einem Krankenhaus im nordhessischen Fritzlar erschlichen.

Drei Patienten sollen durch ihre Fehler gestorben, weitere schwer geschädigt worden sein. Grund soll laut Staatsanwaltschaft unter anderem eine falsche Dosierung der Betäubungsmittel gewesen sein. Auf Probleme wie eine Blutvergiftung oder Sauerstoffmangel habe sie nicht oder erst verspätet reagiert.

Es gibt Umstände, die gegen einen Vorsatz sprechen

In erster Instanz hatte das Landgericht Kassel die Frau im Mai 2022 unter anderem wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes sowie wegen Betrugs, Urkundenfälschung und des Missbrauchs von Titeln zu lebenslanger Haft verurteilt.

Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren erschwert. Die falsche Ärztin habe aus einem übersteigerten Bedürfnis nach Anerkennung heraus das Leben der Patienten aufs Spiel gesetzt, hieß es in der Begründung.

Die Revision der Verteidigung hatte bei den Bundesrichtern Erfolg: Auch sie sind der Meinung, dass die Kasseler Richter damals die Umstände außer Acht gelassen haben, die gegen einen Mord-Vorsatz sprechen.

Insgesamt sind acht Verhandlungstage angesetzt. Die Urteilsverkündung ist bislang für den 30. April vorgesehen. (kaha)

Landgericht Kassel, Az. 10 Ks - 1622 Js 24089/19

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