Nacht- und Nebelaktion für die Klinikfinanzen

Lange liefen die Kliniken Sturm gegen die Rotstiftpolitik der Regierung, jetzt ist die Koalition ihnen entgegen gekommen. Aus Sicht der Kliniken ist das jedoch nur ein Teilerfolg.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Der Chirurg bekommt mehr Geld, die Klinik einen Tarifausgleich.

Der Chirurg bekommt mehr Geld, die Klinik einen Tarifausgleich.

© Falk/fotolia.com

BERLIN. Die Opposition schimpft es eine Nacht- und Nebelaktion: Erst gegen 0:50 Uhr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird das sogenannte Psychentgeltgesetz abschließend im Bundestag beraten.

Eine halbe Stunde Beratungszeit ist dafür vorgesehen. SPD-Politikerin Carola Reimann nennt dieses Vorgehen der Bundesregierung dem Thema "völlig unangemessen". Dafür seien die darin vorgesehen Änderungen zu umfangreich.

Demnach sollen künftig Kliniken die Behandlungen in der Psychiatrie nicht mehr nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen, sondern nach einem neuen leistungsorientierten, pauschalierten Vergütungssystem.

Die Vergütung soll aber nicht über das DRG-System, sondern über Tagespauschalen erfolgen.

Hinter dem sperrigen Namen "Gesetz zur Einführung eines pauschalisierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen" verbirgt sich jedoch noch mehr.

Im Vorfeld hatten die Änderungsanträge zur Krankenhausfinanzierung für erheblichen Wirbel gesorgt. Zuletzt hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sogar mir Protesten gedroht, sollte bei den Kliniken weiterhin der Rotstift angesetzt werden.

CDU-Politiker Lothar Riebsamen verteidigte die Pläne der Koalition: Die Kliniken erhielten 280 Millionen Euro mehr: "Das ist eine deutliche Erleichterung."

"Fairer Lastenausgleich" gefordert

Das sieht die DKG anders: Die Tarifhilfe werde nur ein Drittel der zusätzlichen Kosten aufgefangen. "Die restliche Summe müssen die Kliniken alleine stemmen", sagte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Auf den letzten Metern ist die Koalition den Kliniken doch noch entgegen gekommen: "Erfreulich ist, dass die angedachte Auswahl eines Krankenhauses durch die Krankenkassen gegen Erlass der Zuzahlung durch den Versicherten ersatzlos gestrichen wurde", so Baum. Auch die Regelungen zu den Mehrleistungsabschlägen wurden entschärft.

Der GKV-Spitzenverband hatte die Aufregung der Kliniken um Kürzungen ohnehin nicht nachvollziehen können: 2012 erhielten die Krankenhäuser noch einmal 2,5 Milliarden Euro zusätzlich.

Das Gesetz soll bereits zum 1. August 2012 in Kraft treten, hieß es aus Koalitionskreisen. Zuvor muss jedoch im Bundesrat beraten werden. Das soll noch im Juli erfolgen.

Keine Abstriche bei der finanziellen Entlastung der Krankenhäuser, das fordert der Marburger Bund.

"Die Krankenhäuser haben Anspruch auf einen fairen Lastenausgleich, das schließt eine vollständige Refinanzierung von Tariferhöhungen ein", sagte MB-Vize Dr. Andreas Botzlar vor der abschließenden Lesung des Psych-Entgeltgesetzes am Donnerstag (14. Juni) im Bundestag.

In diesem Gesetz sind auch Neuregelungen zur Krankenhausfinanzierung enthalten. Diese Regelungen stellen das derzeitige System der Ausgabendeckelung in den Kliniken nicht grundsätzlich in Frage, sehen aber vor, dass mit Hilfe eines Orientierungswertes Kostensteigerungen anteilig berücksichtigt werden.

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