Diskussion um Behandlungsfehler

Nein zu Meldepflicht für „Never Events“: Sachsens Ärztekammer sieht hohen Klärungsbedarf

Was ist ein Never Event? Bis dies juristisch einwandfrei definiert ist, hält Sachsens Ärztekammer nichts von dieser vom MD geforderten Meldepflicht.

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Dresden. Die Sächsische Landesärztekammer lehnt eine Meldepflicht für „never events“ ab. „Aktuell lehne ich eine solche Meldepflicht ab, denn sie scheitert an einer fehlenden Definition, einem juristisch abgestimmten Verfahren sowie den ungeklärten haftungsrechtlichen Konsequenzen“, sagte Kammerpräsident Erik Bodendieck am Dienstag in Dresden. Der Medizinische Dienst (MD) hatte in der vergangenen Woche eine Meldepflicht für „never events“, also „Schadensereignisse in der Medizin, die eigentlich nie passieren dürften“, verlangt.

Bodendieck sagte nun, es existiere keine verbindliche Definition des Begriffes „never event“. Es sei völlig unklar, welche Kriterien ein Ereignis erfüllen müsse, um als „never event“ eingestuft zu werden. Die vom MD verwendete Formulierung „Dinge, die schlichtweg nicht passieren dürfen“ sei so unscharf, dass sie nicht verwendbar sei. Darüber hinaus kritisierte Bodendieck, das Verfahren des MD sei ungeeignet, da die Ärzteseite in diesem Verfahren nicht zu Wort komme und in keinem Fall eine juristische Bewertung der Beweislage und -pflichten erfolge. Die Verfahren der Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen der Ärztekammern erfüllten hingegen diese Voraussetzungen. Weiterhin verlangte Bodendieck, dass der Begriff vor einer Anwendung und einer Meldepflicht juristisch definiert werden und Eingang in die gesetzlichen Grundlagen des Haftungsrechtes und des Strafrechtes finden müsse.

„Sollte die Diskussion um die „never events“ zu konstruktiven Kontakten mit Vertretern des MD auf der Landes- oder Bundeebene führen, so wäre dies unbedingt zu begrüßen, da nur in diesem Rahmen Verfahrensdiskussionen und sinnvolle Entwicklungen vorstellbar sind“, sagte Dr. Rainer Kluge, Vorsitzender der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer. (sve)

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