Unterhalt

Neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Seit 1. Januar gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle . Für minderjährige Kinder steigen die Unterhaltsbeträge damit zwischen 15 und 39 Euro monatlich, berichtet das juristische Portal anwalt.de.

Für Studierende, die nicht im Haushalt eines Elternteils leben, erhöhe sich der Betrag sogar um 65 Euro auf nun 735 Euro monatlich.

Für ein 12- bis 17-jähriges Kind beträgt der monatliche Unterhaltssatz bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 3501 bis 3900 Euro jetzt 612 Euro pro Monat.

Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft und stellt nur eine Richtlinie dar, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf betont. Aber die Gerichte halten sich in der Regel - mithin auch bei Ehegatten- und Elternunterhalt - an die Werte. (reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Behandlungstipps

Psoriasis und Komorbiditäten: Welche Therapie wirkt am besten?

Lesetipps
Dr. Carsten Gieseking

© Daniel Reinhardt

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Eine Spritze für eine RSV-Impfung liegt auf dem Tisch.

© picture alliance / Ulrich Baumgarten

Update

Umfrage unter KVen

Erst sechs Impfvereinbarungen zur RSV-Prophylaxe Erwachsener