Zahlungsverzug
Neue Regelung stärkt Schutz von Gläubigern
BERLIN. Seit heute ist das sogenannte Gläubigerschutz-Gesetz in Kraft. Es soll dafür sorgen, dass private Unternehmen und staatliche Auftraggeber ihre Rechnungen schneller bezahlen.
Damit das funktioniert, wurden die Verzugszinsen beim Überschreiten von Zahlungsfristen erhöht. Zusätzlich hat die Bundesregierung in dem neuen Gesetz, das Teil des "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ist, die Fristen für eine Zahlung verkürzt.
Genauer wurde für die privatwirtschaftlichen und staatlichen Schuldner der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. Der Zahlungsgläubiger hat bei Verzug des Schuldners zudem Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40 Euro.
Und: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen oder eine Überprüfungs- oder Abnahmefrist von mehr als 15 Tagen vorsieht, gilt nun im Zweifel als unangemessen und daher unwirksam. Anderes gilt nur, wenn der Zahlungsschuldner besondere Gründe darlegt, aus denen sich ergibt, dass die Frist angemessen ist. (reh)