Gehaltsverhandlung
Neuer MFA-Tarif steht vor der Tür
Die Verhandlungen um den neuen Gehaltstarif für MFA sind in vollem Gange. Geplant ist unter anderem eine Umstellung der Gehaltsstruktur.
Veröffentlicht:BERLIN. Am Mittwoch läuteten die beiden Tarifparteien die neue Verhandlungsrunde für den Gehaltstarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ein.
Zwar konnten sich der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen (AAA) in der ersten Runde noch nicht einigen, und der nächste Termin wurde erst auf den 24. April festgesetzt.
Das heißt aber nicht, dass auf Praxischefs nicht doch noch eine Gehaltssteigerung für ihr Praxispersonal ab April oder früher zukommen könnte.
Das haben die Verhandlungen zum derzeit geltenden Gehaltstarifvertrag im vergangenen Frühjahr gezeigt. Damals einigten sich die Tarifparteien zwar schon im März, und der neue Tarif trat nach Ablauf der Einspruchsfrist im April offiziell in Kraft, die neuen Tarife galten aber rückwirkend ab Januar.
Dem wurde damals mit einer Einmalzahlung an die MFA für die Monate Januar bis März Rechnung getragen. Und diese erhielten erstmals auch die Auszubildenden.
Zunächst aber wird der derzeitige Gehaltstarifvertrag, der eigentlich zum 31. März ausläuft, für die Praxen weiter gelten - so lange, bis es eine Einigung gibt. Denn aufgekündigt wurde der Vertrag nicht.
Bessere Aufstiegschancen für MFA
Und was auch ohne Tarifeinigung schon feststeht: Der VmF und die AAA streben dieses Mal einen Vertrag an, der über mehrere Jahre läuft. In der Vergangenheit endeten die Gehaltstarifverträge meist nach einem Jahr.
Zudem wollen beide Tarifparteien noch einmal an der Gehaltsstruktur feilen. Wie der VmF auf Nachfrage erklärt, sollen die bislang vier Tätigkeitsgruppen erweitert werden.
Damit will man Fortbildungen der MFA fördern - nämlich indem man innerhalb des Tarifs schnellere und differenzierte Aufstiegschancen bietet.
Außerdem soll die Berufsjahrstruktur, die ebenfalls ausschlaggebend für Gehaltssteigerungen ist, angepasst werden. Wie genau das aussehen wird, konnte der VmF allerdings noch nicht sagen. Die Verhandlungen hierzu seien noch nicht abgeschlossen.
Fest steht aber: Der Verband arbeitet auch weiterhin an seiner Forderung einer Mindestvergütung von zehn Euro die Stunde für jede MFA. Im vergangenen Jahr wurde dieses Ziel nicht ganz erreicht. So verdienen Berufseinsteiger in der Tätigkeitsgruppe I im jetzigen Tarifvertrag 1538 Euro. Das entspricht einem Stundenlohn von 9,20 Euro. (reh)
Den derzeit geltenden Tarifvertrag können Sie einsehen unter: www.baek.de