Sozialmedizin

Neuer Vordruck für Nachsorge

Das neue Verordnungsformular zur sozialmedizinischen Nachsorge räumt der Darstellung des Gesundheitsproblems mehr Platz ein.

Veröffentlicht:

BERLIN. Zum Monatsbeginn ist der Vordruck zur Verordnung von Leistungen zur sozialmedizinischen Nachsorge für Kinder und Jugendliche überarbeitet worden. Darauf hat die KBV hingewiesen.

Vertragsärzte können innerhalb von sechs Wochen nach der Entlassung eine entsprechende Verordnung ausstellen, die Erstverordnung sozialmedizinischer Nachsorge erfolgt im Regelfall jedoch bereits im Krankenhaus.

Der neue Vordruck "Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen nach Paragraf 43 Abs. 2 SGB V" des GKV-Spitzenverbands soll den Gesundheitszustand des Kindes und dadurch den Bedarf an sozialmedizinischer Nachsorge besser und nachvollziehbarer abbilden als das bisherige Formular, wie die KBV betont.

Die Änderungen beziehen sich demnach insbesondere auf die Darstellung des Gesundheitsproblems in Form von Funktionsdiagnosen, die Beschreibung des komplexen Interventionsbedarfs sowie die Darstellung der Kontextfaktoren.

Chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche können nach einer Klinikbehandlung oder stationären Rehabilitation sozialmedizinische Nachsorge verordnet bekommen, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben. In Ausnahmefällen gilt der Anspruch bis zum 18. Lebensjahr.

Ziel der sozialmedizinischen Nachsorge ist es, die Angehörigen und ständigen Bezugspersonen zu unterstützen, um einer familiären Überforderung im Zusammenhang mit der Versorgung des chronisch kranken oder schwerstkranken Kindes beziehungsweise Jugendlichen im häuslichen Umfeld entgegenzuwirken. Damit sollen Klinikaufenthalte verkürzt und erneute stationäre Aufnahmen vermieden werden.

Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Koordination der verordneten Leistungen sowie das Anleiten und die Motivation zu deren Inanspruchnahme durch den Patienten. Die Kasse muss die Leistung der sozialmedizinischen Nachsorge genehmigen, die 5-seitigen Vordrucke sind beim GKV-Spitzenverband im Internet abrufbar. (maw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?