Internisten
Neues DRG-System entworfen
Viele Kliniken versuchen, die steigenden Kosten dadurch zu kompensieren, dass sie die ärztlichen Leistungen rationalisieren. Das darf nicht sein, findet der BDI - und präsentiert einen Vorschlag, wie der Kostendruck von Ärzten genommen werden kann.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) will einen eigenen Vorschlag zur Vergütung über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) in die Diskussion zur Klinikreform einbringen.
Das haben die Delegierten beim Deutschen Internistentag in Berlin beschlossen. Das Konzept beruht auf einem Gutachten des Gesundheitsökonomen Professor Günter Neubauer, das er bei der Delegiertenversammlung vorgestellt hat.
Auf Basis der Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat Neubauer festgestellt, dass zwischen 2004 und 2014 die ärztlichen Personalkosten bei internistischen DRG weniger stark angestiegen sind als bei chirurgischen DRG.
"Chirurgische Leistungen können sich also stärker gegen Rationalisierung wehren als internistische", folgert er. Es handelt sich jedoch nur um eine Einzelfallauswertung.
Arztminuten pro Behandlung wird reduziert
Der ökonomische Druck äußere sich zudem in seit Jahren sinkenden Verweildauern bei Behandlungen im Krankenhaus. In diesem Zuge würden neben der Pflegezeit auch die Arztminuten für eine Behandlung reduziert.
Dies rechne sich für Klinikträger, denn: Je weniger Arztminuten im Vergleich zum Durchschnitt erbracht werden, desto höher fällt der Deckungsbeitrag für diese Leistung aus.
Die entscheidende Frage ist laut Neubauer: "Welche Leistungen können reduziert werden, ohne dass die Qualität für die Patienten abnimmt?"
Hier setzt sein Vorschlag für eine neue DRG-Kalkulation an. Demnach sollen steigende Kosten künftig nicht mehr über eine Reduktion der ärztlichen Leistung kompensiert werden können, weil auf diese für die Qualität nicht verzichtet werden kann.
Ein Kostenausgleich wäre dann nur über eine höhere Vergütung möglich. In Neubauers Konzept werden internistische DRG in zwei Gruppen gesplittet: qualitätssichernde und effizienzoffene Leistungen.
Qualitätssichernde Leistungen sind also Leistungen, bei denen nicht eingespart werden kann, weil dies direkt die Behandlungsqualität verschlechtern würde. Sie müssen von Ärzten erbracht werden, sind nicht delegierbar und müssen persönlich vorgenommen werden.
Die Menge ist dabei begrenzt, da Ärzte nur über eine bestimmte Arbeitszeit verfügen. Zudem ist die Leistungserbringung für Patienten ersichtlich. Als Beispiele nannte Neubauer etwa die Visite oder Differenzialdiagnostik.
Hingegen sind Leistungen effizienzoffen, wenn Sparmaßnahmen sich dabei nicht direkt auf die Qualität auswirken. Neubauer führte hier Dokumentation oder das Schreiben des Arztbriefs als Beispiele an.
Pilotprojekt zur Erprobung angedacht
Wichtigstes Ziel des BDI müsse es zunächst aber sein, Gesundheitspolitiker, etwa die der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Klinikreform, von dem DRG-Konzept zu überzeugen.
Denn die Zeit werde knapp, schließlich soll schon Anfang 2015 die gesetzliche Vorlage für eine Krankenhausreform stehen. Neubauer: "Darin muss der Satz stehen: Ärztliche Leistungen sind qualitätssichernd und dürfen nicht für weitere Rationalisierung herangezogen werden."
Erst danach könne ein Projekt starten, in dem qualitätssichernde Leistungen definiert werden. Das InEK würde dann kalkulatorische Arztzeiten pro Leistung festlegen. Bis ein solcher "internistischer Prozeduren-Katalog" gemeinsam mit den Fachgesellschaften erstellt sei, dauere es zwei bis drei Jahre, schätzt Neubauer.
Dann müsse es ein Pilotprojekt zur Erprobung geben. Dieses könne etwa mithilfe des Innovationsfonds der Großen Koalition finanziert werden.