Marktzugang

Neues IVD-Recht: EU-Kommission schlägt Übergangsfristen vor

Die Kommission ist zu Zugeständnissen bereit: Um Kapazitätsengpässe bei der Zulassung zu vermeiden, soll der neue EU-Rahmen für In-vitro-Diagnostika nur schrittweise, je Produktklasse scharf geschaltet werden.

Veröffentlicht:

Brüssel/Berlin. Entspannung in Sachen EU-Genehmigungsrecht für In-vitro-Diagnostika? Wie der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) meldet, hat die EU-Kommission am Donnerstag (14.10) einen Vorschlag zur schrittweisen Einführung der neuen IVD-Verordnung unterbreitet, womit den Herstellern mehr Zeit als bisher zur Vorbereitung auf den neuen regulatorischen Rahmen eingeräumt wird. Ursprünglich war und ist vorgesehen, dass die neue IVD-Verordnung am 26. Mai kommenden Jahres in Kraft tritt.

Den Verbandsangaben zufolge will die Kommission diesen Termin zwar keineswegs verschieben. Jedoch könnten nach Produktklassen gestaffelte Übergangsbestimmungen eingeführt und damit die Frist bis zum Geltungsbeginn des neuen EU-Rechts partiell verlängert werden.

„Auf diese Weise“, so der VDGH zur Erläuterung, „soll der Kapazitätsengpass bei den Benannten Stellen entschärft werden“. Gegenwärtig seien erst sechs der sogenannten „Benannten Stellen“ entsprechend neuem Recht designiert. Bis dato seien aber rund dreimal so viele Benannte Stellen an der Zulassung neuer In-vitro-Diagnostika beteiligt.

Der Kommissionsvorschlag muss noch von Parlament und Ministerrat abgesegnet werden. Bei der Industrie findet er Zustimmung. VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger: „Die Branche begrüßt, dass sieben Monate vor dem Geltungsbeginn der neuen IVD-Verordnung Änderungen in Sicht sind. Die Kommission anerkennt, dass die COVID-19-Pandemie den Aufbau der regulatorischen Infrastruktur erheblich verzögert hat. “

Erst kürzlich hatte der VDGH unter Berufung auf einen Report europäischer Zulassungsbehörden vor Produktausfällen gravierenden Ausmaßes gewarnt, sollte am Starttermin des neuen IVD-Rechts im Mai 2022 ohne jeglichen weiteren Aufschub festgehalten werden. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?