Abrechnungsbetrug

Neurochirurg soll fünf Jahre in Haft

Veröffentlicht:

ROSTOCK. Im Prozess um Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe gegen einen Neurochirurgen vor dem Landgericht Rostock hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren und ein Berufsverbot gefordert.

Der Rostocker Arzt stellte nach Überzeugung der Anklage Rechnungen für Leistungen, die er nie oder nicht vollumfänglich erbracht hat. Dabei sei ein Gesamtschaden von rund 1,5 Millionen Euro entstanden.

Die Verteidigung plädierte am Dienstag für maximal vier Jahre Haft. Das Urteil soll an diesem Mittwoch gesprochen werden.

Der Prozess läuft seit Juni. Anfangs hatte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert, dann aber in der vergangenen Woche überraschend ein Geständnis abgelegt. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Datenschutz-Grundverordnung

BAG: Meist kein Schadenersatz wegen verspäteter Datenauskunft des Arbeitgebers

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung