Selbstverwaltung
Nicht-normsetzende G-BA Beschlüsse sollen schneller in Kraft treten
Berlin. Was der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt, ist richtungsweisend für die vertragsärztliche Versorgung. Ab dem 1. November dieses Jahres sollen alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des Selbstverwaltungsgremiums nicht mehr im Bundesanzeiger publiziert werden. Um in Kraft zu treten, reiche es vielmehr aus, sie auf der G-BA-Website zu veröffentlichen, heißt es; diese Beschlüsse träten dann „unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft“.
Zu nicht-normsetzenden Entscheidungen gehören den Angaben zufolge etwa:
Aufnahmen oder Einstellungen von Beratungen,
Aufrufe zur Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen,
Veröffentlichung des Kreises stellungnahmeberechtigter Organisationen,
Einholung erster Einschätzungen
sowie die Einleitung von Stellungnahmeverfahren.
Im Falle der normsetzenden G-BA-Entscheidungen wie Richtlinienbeschlüssen und Regelungen zur Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA ändert sich hingegen nichts. Diese treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (cw)