Ambulanter Markt
Nicht nur Investoren sollten sich für Praxen interessieren!
Der deutsche Gesundheitsmarkt wird für Investoren, insbesondere für ausländische, immer interessanter. Auch Ärzte sollten prüfen, ob sich nicht auch für sie Investitionsmöglichkeiten ergeben.
Veröffentlicht:Bochum. Niedergelassene Ärzte sollten Investoren auf dem Gesundheitsmarkt nicht als Bedrohung sehen, sondern sich an ihnen ein Beispiel nehmen. Das empfahl der Münsteraner Fachanwalt für Medizinrecht Björn Papendorf auf dem Ärzte- und Mediziner-Forum „StartUp-Praxis“ in Bochum.
Ärzte sollten intensiver prüfen, ob sich Möglichkeiten zur Übernahme bestehender Praxen oder zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) bieten. „Sie können genauso arbeiten wie ein Investor“, sagte Papendorf, der als geschäftsführender Partner für die Anwaltskanzlei KWM tätig ist.
Die Konferenz „StartUp-Praxis“ fand in Kooperation mit dem Ärztekongress „Ihre gesunde Arztpraxis“ statt. Zu den Partnern des Forums zählen Springer Fachmedien, die Beratungsfirmen Businessdoc und A.S.I. Wirtschaftsberatung sowie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank.
Spielfeld der Investoren
Der deutsche Gesundheitsmarkt wird für Investoren – insbesondere für ausländische – immer interessanter. Ein Großteil der niedergelassenen Ärzte und der ärztlichen Körperschaften sieht die Entwicklung mit Sorge. Durch die Herausbildung konzernartiger Strukturen, wie es sie in der Dialyse, der Radiologie oder der Augenheilkunde bereits gibt, könnte die Versorgungsqualität bedroht werden, warnen sie.
Ihre Befürchtung: Renditeziele stehen im Vordergrund und nicht das Wohl der Patienten. Zudem könnten sich viele Ärzte in diesen Fachrichtungen nicht mehr niederlassen, weil sie nicht in der Lage seien, ähnlich hoghe Preise für Praxen zu zahlen, wie professionelle Investoren.
Eine große Rolle spielen die MVZ. „Diese stellen das Einfallstor der Investoren dar“, berichtete Papendorf. „Sie kaufen ein Plankrankenhaus und können darüber dann beliebig viele Versorgungszentren gründen.“ Lange Zeit war das in Deutschland nicht möglich.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 hat der Gesetzgeber die Vorschrift abgeschafft, nach der MVZ fächerübergreifend gegründet werden müssen. „Das ermöglichte erstmals auch die Gründung eines zahnärztlichen MVZ“, erläuterte Papendorf. Ein zahnärztliches MVZ stellt grundsätzlich eine fachgruppengleiche Einrichtung dar und war deshalb zuvor nicht zulässig. Auch rein hausärztliche Versorgungszentren gibt es seitdem.
Im zahnärztlichen Bereich sind Investoren noch vergleichsweise selten anzutreffen. „In den vergangenen ein bis zwei Jahren hat diese Entwicklung aber deutlich Fahrt aufgenommen“, so Papendorf. Zahnärztliche MVZ seien für Investoren nicht nur finanziell interessant, sondern auch deshalb, weil es im Gegensatz zu humanmedizinischen MVZ keine Zulassungsbeschränkungen gibt.
Investoren mit höherer Zahlkraft
Zahlungskräftige Ärzte sollten nach Ansicht Papendorfs auch die Übernahme bestehender Einzelpraxen stärker ins Blickfeld mehmen. Möglichkeiten dazu gebe es reichlich. „Sie können leicht mehrere Standorte führen“, betonte der Medizinrechtler. „Viele Ärzte sind froh, wenn sie einen Abnehmer für ihre Praxis finden.“
Auch Investoren zögerten nicht, bei der Suche nach Praxen in die Fläche zu gehen, und an Zahlungsbereitschaft mangele es ihnen wie gesagt nicht. In der Vergangenheit sei für die Übernahme einer Praxis durch einen anderen niedergelassenen Arzt ein Preis in der Größenordnung eines Jahresgewinns üblich gewesen. Investoren seien immer noch bereit, ein Vielfaches dessen auf den Tisch zu legen.