E-Zigaretten
Nikotinhaltige Flüssigkeit ist keine Arznei
MÜNSTER. Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden.
Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit rechtlich nicht zu beanstanden.
Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück.
Eine Begründung für die Urteile lag zunächst nicht vor. In allen Verfahren ließ das Gericht Revision zu. (dpa)
Az.: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12