Fortbildung

Nur wenige Ärzte kommen Pflicht nicht nach

Veröffentlicht:

BERLIN. Die große Mehrheit der Vertragsärzte und -psychotherapeuten lässt sich nicht lumpen, wenn es um Fortbildungen geht. Wie die KBV jetzt berichtet, kommen 98 Prozent ihrer Fortbildungspflicht fristgerecht nach.

Diese Erkenntnis zieht die KBV aus den Unterlagen, die Ärzte und Psychotherapeuten, die vor dem 30. Juni 2004 zugelassen waren, für den zweiten Nachweiszeitraum bis 30.6.2014 vorgelegt haben.

Demnach waren bundesweit 93.206 Ärzte und Psychotherapeuten aufgefordert, die verlangte Punktzahl zu dokumentieren. 91.410 davon sind ihrer Fortbildungspflicht fristgerecht nachgekommen.

Seit 2004 müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten alle fünf Jahre der KBV nachweisen, dass sie ihre berufliche Kompetenz erweitert und mindestens 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben. Möglichkeiten dazu bietet die Ärzte Zeitung mit ihrer Sommerakademie im Rahmen der Fortbildungsinitiative von Springer Medizin. (ths)

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Kommentare
Dr. Henning Fischer 20.07.201511:28 Uhr

"Die große Mehrheit ... lässt sich nicht lumpen, wenn es um Fortbildungen geht"


10% Honorarabzug sind ja auch ein ganz hervorragendes Druckmittel, um die Kassenarztherde zu disziplinieren.

Ohne dieses Druckmittel ließen sich wahrscheinlich viele lumpen.

Aber der gute Kassenarztmichel ist es ja gewohnt,zu gehorchen und zu funktionieren. Und deshalb stiefelt er stumm zu langweiligen und überflüssigen Veranstaltungen, um brav seine Punkte zu ergattern.

Wie viele Gründe gibt es, in Deutschland nicht Kassenarzt zu werden?


Dr. Michael D. Lütgemeier 19.07.201520:53 Uhr

Kammer Westfalen- Lippe führt rechtsmißbräuchlichen Mitgliederbeschluß herbei

Es geht im Prinzip um Folgendes:

SOLANGE ein Arzt im tagesaktuell vergangenen 5- Jahreszeitraum 250 FB- Punkte hat, kann er jederzeit ein FB- Zertifikat laut Bundesgesetzvorgabe beantragen.
Selbstverständlich bleiben die Punkte unabhängig von der Ausstellung gültig .
Aktuell hat es sich ergeben, daß viele Kollegen Zertifikate von vor dem 1.7. 2014 haben, die zum nächsten Vorlegedatum bei der KV am 1.7.2019 nicht mehr gelten.
Es bedarf eines Zertifikates von (Datum) n a c h dem 1.7. 2014.
Die Kammer verweigert die Ausstellung und behauptet, a l l e (!) einmal in ein Zertifikat eingegangenen Punkte seien mit der Beantragung bzw.. Ausstellung eines Zertifikates "verfallen" und man müsse von vorne mit der Sammlung beginnen, o b w o h l diese Punkte noch nicht
älter als 5 Jahre sind.
Anmerkung: Vergleichen Sie es mit einem Fließband, das exakt 5 Jahre lang läuft. Der Arzt erwirbt aktuell Punkte, die dann 5 Jahre lang "laufen", bis sie nach exakt 5 Jahren "hinten herunterfallen". Solange auf dem Band 250 Punkte sind, kann er ein Zertifkat erhalten- vollkommen
unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung. Durch die Ausstellung werden die Punkte dabei natürlich nicht ungültig,. Genau dies aber hat man der Mitgliederversammlung wohl kommuniziert um einen m.E. rechtswidrigen Beschluß zu erwirken. Die Kollegen in W-L verlieren alle ihre
Punkte und die damit verbundenen Aufwendungen (Kosten).

Diejenigen , deren Zertifikate nicht bis zum 1.7.2019 gelten, benötigen ein Zertifikat mit Ausstellungsdatum ab dem 1.7.2014 .
Wer das Pech hat, ein Zertifikat schon im Januar 2014 erhalten zu haben, weil er da gerade 250 Punkte "voll" hatte, benötigt jetzt ein neues Zertifikat.
Er hat sozusagen "immer noch" 250 Punkte, die nicht älter als 5 Jahre sind, doch die Kammer verweigert die Ausstellung aufgrund eines Mitgliederbeschlusses von MItter 2014, der zeitlich n a c h der Beeinflußbarkeit durch den einzelnen Kollegen liegt - das konnte niemand im Januar 2014 ahnen.

Mit frdl. Gruß
Lütgemeier
Referent für Gebührenordnungsfragen der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Dermatologen
AGuD

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