Urteil
OLG Köln: Verstoß gegen Standards führt nicht immer zu Schadenersatzpflicht
Dient die verletzte Sorgfaltsregel nicht zuvorderst dem Schutzzweck, kann ein Gesundheitsschaden unter Umständen kein Behandlungsfehler, sondern „dem allgemeinen Lebensrisiko“ zuzurechnen sein.