Impfen in der Apotheke

Offene Flanke Berufsrecht

Modellversuche zur Grippeimpfung in Apotheken bedürfen auch noch berufsrechtlicher Anpassungen. Dafür wären jetzt die Kammern gefragt.

Veröffentlicht:

München. Der BVDAK (Bundesverband der Apothekenkooperationen) freut sich über die Möglichkeit, dass Apotheker künftig in Modellprojekten Erwachsene gegen Grippe impfen dürfen. Das Vorhaben war ursprünglich ein Baustein des Apothekenstärkungsgesetzes, wurde zwischenzeitlich jedoch im Omnibusverfahren an das Masernschutzgesetz angehängt, das der Bundestag Mitte voriger Woche verabschiedet hat.

„Impfen in der Apotheke“ ist branchenintern keineswegs unumstritten. Etliche Apotheker befürchten angesichts der räumlichen und personellen Anforderungen, wirtschaftlich auf keinen grünen Zweig zu kommen. Für seinen Verband kündigt der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann allerdings an, ein solches Modellvorhaben auflegen zu wollen.

Dem Verband gehören nach eigenen Angaben Einkaufskooperationen an, die rund 8000 bundesweit angeschlossene Apotheken repräsentieren. Um abmahnsicher impfen zu können, müssten nun nur noch die Apothekerkammern „schnellstmöglich das Berufsrecht ändern“. Dabei gehe es um das Verbot zur Ausübung der Heilkunde, das von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich formuliert ist.

In aller Regel wird die Ausübung der Heilkunde als „unzulässig“ (so etwa in der bayerischen Berufsordnung) oder als „Verstoß gegen die Berufspflichten“ (Hessen) deklariert und im Anschluss ausgeführt, dass „die Ermittlung von Messwerten und die Mitteilung von Mess- und Referenzwerten“ (zitiert nach Bayern) nicht darunter fallen.

Künftig, fordert Hartmann, sei auch die Grippeimpfung ausdrücklich als Ausnahme zu nennen. Mit Impfungen könnten sich Apotheker gegenüber der Versandkonkurrenz oder neuen Playern wie amazon behaupten. Ein „bisher nie da gewesener Kompetenz- und Verantwortungszuwachs“ werte die Apotheke auf, ist der BVDAK-Vorsitzende überzeugt. Und sogar viele Ärzte wären am Ende dankbar über Entlastung. (cw)

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