Ohne Arzt-Rechnung greift Verjährung nicht

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (reh). Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erteilung einer Rechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Und auch erst dann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, auf die sich zahlungsunwillige Patienten stützen könnten.

 Das entschied das Amtsgericht München in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: 213 C 18634/10). Im verhandelten Fall befand sich ein Mann von Juni 2003 bis September 2004 in fachärztlicher urologischer Behandlung.

Über diese Behandlungen wurden ihm zwei Rechnungen ausgestellt, aber erst im Dezember 2006 und 2007. Der Patient wollte die Rechnungen nicht zahlen, weil die Forderungen des Arztes verjährt wären. Das sahen sowohl der Arzt als auch das Gericht anders.

Nach Auffassung des Amtsgerichts ist eine Verjährung der Forderungen nicht eingetreten. Grundsätzlich verjähre ein Anspruch aus einem ärztlichen Dienstvertrag innerhalb von drei Jahren. Dabei beginne die Verjährungsfrist mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und fällig sei.

 Entstehen und Fälligkeit würden hier aber auseinanderfallen. Nach der Sondervorschrift des Paragrafen 12 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sei die Erteilung einer ordnungsgemäßen Gebührenrechnung Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches.

Abzustellen sei daher auf die Daten der Rechnungen (Dezember 2006 und Dezember 2007). Das Urteil ist rechtskräftig.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Im Jahr 2023 wurden 10,8 Millionen Neuerkrankungen und 1,25 Millionen Todesfälle durch Tuberkulose registriert, mit stark heterogener globaler Verteilung.

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Vielversprechende Ergebnisse

Neue Strategie zur Tuberkulose-Früherkennung