Psychiatrie
PEPP-Verschiebung soll schnell ins Gesetz
Die Regierung hängt die längere Optionsphase für das Entgeltsystem PEPP an die GKV-Finanzreform an. Kliniken, die früher umsteigen, lockt die Koalition mit finanziellen Anreizen.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Koalition macht Tempo bei PEPP: Kürzlich erst haben die Fraktionsspitzen von Union und SPD beschlossen, den verbindlichen Start des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen um zwei Jahre zu verschieben.
Nun soll diese Verschiebung an das Gesetz zur GKV-Finanzreform (Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, FQWG) angehängt werden. Dieses Gesetz ist vergangenen Freitag erstmals im Bundestag beraten worden, die Verabschiedung ist für Ende Juni oder Anfang Juli geplant.
Mit einem Änderungsantrag zum FQWG soll nun das Psych-Entgeltgesetz so modifiziert werden, dass Kliniken auch 2015 und 2016 noch frei entscheiden können, ob sie das alte oder das neue Entgeltsystem anwenden. Bislang sollte PEPP bereits ab Anfang 2015 für alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verbindlich werden.
Früherer Umstieg wird gefördert
Der weitere Zeitplan für PEPP sieht nach dem Änderungsantrag wie folgt aus: Ab 2017 wird die Abrechnung nach PEPP in einer budgetneutralen Phase verbindlich, die bis Ende 2018 dauern soll.
Ab 2019 beginnt dann die Konvergenzphase, in der die krankenhausindividuellen Basisentgeltwerte schrittweise an einen einheitlichen landesweiten Entgeltwert angeglichen werden. Abgeschlossen sein soll dieser Prozess dann erst Ende 2023.
Kliniken, die 2015 oder 2016 auf PEPP umsteigen, will die Koalition fördern: Sie können bei den Verhandlungen mit den Kassen die Grundlohnrate, deren Entwicklung sonst die Obergrenze des Budgetanstiegs markiert, maximal mit dem Faktor 2 ansetzen. Das wird Mehrausgaben bei den Kassen nach sich ziehen.
Die Koalition taxiert deren Höhe auf 74 (2015) und 76 Millionen Euro (2016). Diese Förderung soll auch für Einrichtungen gelten, die bereits im vergangenen oder in diesem Jahr auf die Abrechnung nach PEPP umgestiegen sind. (fst)